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der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden
als diejenige Behörde bezeichnet, welche, im Falle der Einleitung des Edictalverfahrens
wegen abhanden gekommener Actien der vormals Sächsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft,
darauf bezüglicher Talons und Zinsabschnitte, nach vorausgegangener rechtskräftiger Prä-
clusion, sowohl die Mortification bekannt zu machen, als auch der Ausstellung neuer, an
die Stelle der mortiffeirten tretender Documente, sowie der Auszahlung der verfallenen
Geldbeträge sich zu unterziehen hat.
Dresden, am 2 Asten April 1855.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Geuder.
27) Gesetz,
die Abtretung von Grundeigenthum zu nachbenannten Eisenbahnanlagen betreffend;
vom 13ten Mai 1855.
W, Johann, von GOTTSES Gnaden König von Sachsen
20. 17. 2c.
haben behufs der Ausführung nachbenannter Eisenbahnen beschlossen und verordnen, mit
Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
&1. Das Gesetz vom Zten Juli 1835 — die Abtretung des zu Erbauung einer
von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Landesgrenze zu ver-
längernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend — und beziehendlich, in-
soweit die §§ 7 und 8 jenes Gesetzes durch das Gesetz vom Dten September 1843 —
die Einführung des neuen Grundsteuersystems betreffend — das Gesetz vom öten No-
vember 1843 — die Grund= und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen betref-
fend — und durch das Gesetz vom 30sten November 1843 — die Theilbarkeit des
Grundeigenthums betreffend — abgeändert worden sind, die einschlagenden Vorschriften
dieser späteren Gesetze, sind anwendbar auf den Bau
1) einer Eisenbahn von der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn bei Chemnitz über Glauchau
und Niederschindmaas einerseits nach Zwickau und andererseits bis an die Königlich Säch-
sische und Herzoglich Sachsen-Altenburgische Landesgrenze in der Richtung nach Gößnitz,
beziehendlich ohne Berührung des Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Landesgebiets, bis an
die Sachsisch-Bayerische Staatsbahn und
2) einer Eisenbahn von dem Bahnhofe bei Zwickau in der Richtung des Mulden-
und Schwarzwasser-Thales nach Schwarzenberg.