Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

M Einzahlung. 
Interimsschein K 
der durch Allerhöchstes Bestätigungsdecret vom 1856 genehmigten 
Allgemeinen heutschen Creditanstalt für Ackerbau, Handel und Cewerbe 
für eine Actie zu 100 Thalern im 14 Thlr. Fusse 
(oder K 15 Sterling oder Frances 375). 
Grundcapital: 20 Millionen Thlr. Jeder Actionär ist dem Allerhöchsten 
Erste Ausgabe: 10 Millionen Thlr. Orts genehmigten Statute der Anstalt un- 
in 100,000 Actien à 100 Thlr. terworfen. 
Auf diesen Interimsschein sind 
.... im 14 Thlr. Fuße 
eingezahlt worden. Der Interimsschein über die letzte Einzahlung wird vom Verwaltungs- 
rathe gegen ein Actiencertificat umgetauscht werden. 
Leipzig, den 1856. 
Der Verwaltungsrath 
der 
Allgemeinen Deutschen Creditanstalt. 
Vorsitzender. vollziehender Director. 
N. N. N. J. 
(Facsimile.) (Naesimile.) 
(Beglaubigt durch eigenhändige Unterschrift eines Controleurs.) 
Hier werden §&&8 7, 8, 9, 10 und 20 abgedruckt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.