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Arsenikhaltige Farben — denselben wird das in den Handel gelangte
Münchener Roth, Cochenilleroth, Fernambuklack beigezählt .
Ausfuhr von Pferden — das desfallsige Verbot wird wieder aufgehoben
von Waffen und Kriegsmunition aller Art — ist wiederum gestattet
Ausländische Versicherungsanstalten — unter welchen Bedingungen
denselben künftig der Geschäftsbetrieb in hiesigen Landen gestattet wird
Auslieferung vdon Verbrechern, gegenseitige, — Uebereinkunft hierüber mit
dem Königreiche der Niederlande
Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden — Neuwahl des stellrertretenden
Vorstandes dabei
Auszuweisende — Zusatz zu dem Staatsvertrage vom löten Juli 1851 über
die gegenseitige Verpflichtung zu deren Uebernahme ...
B.
Bäcker — denselben wird der Verkauf neubackenen Brodes untersagt
Bahnpolizei auf Eisenbahnen — deren Handhabung
welche Behörde zu Umtersuchung und * beefalis Contraven-
tionen competent ist
Bankschlächter — Höhe der von selbigen im Jahre 1857 zu entrichtenden
Gewerbesteuer
in der Nähe von Eisenbahnen neu 1 ufzuführende, — welche Erörterun-
gen die Baupolizeibehörden vor Ertheilung der Concesstonen hierzu an-
zustellen haben .... .. .
Baugesellschaft in Chemnitz, gemeinnützige, a Chemnitz.
Baue,
Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung — das Gesetz vom
1 iten August 1855 über deren Einrichtung tritt im Königreiche Sach-
sen, mit alleiniger Ausnahme der Schoͤnburgischen eerchherrschaften,
den 1 sten October 1856 in Kraft . .
Ausführungsverordnung zu vorgenanntem Gesetze
ob und inwieweit vorstehendes Gesetz auf die Militärrechtspflege Ein-
fluß äußert
Ausführung des obgenannten Gesetzes innerhalb des Geschäftskreises
der Ministerien des Innern, des Cultus und der Finanzen
Belgische Nachdrucke Französischer Werke — welche Gattungen der-
selben als zum unbehinderten Verkaufe in hiesigen Landen frei gegeben
zu betrachten sind
Bergämter — die von denselben zeither ausgeübte Gerichtsbarkeit über die
und auf den Berggebäuden, Bergwerksanlagen und sonstigen Bergreali—
täten geht auf die Königlichen Gerichte Uüber
welche Befugnisse selbigen nach Uebergang der Berggerichtsbarkeit auf
die ordentlichen Gerichte verbleibeen
inwieweit dieselben bei Jandhabung der T beim 2
competent sind ... .. . .
Bergbau, s. Regalbergbau.
Berggerech tsame des Hauses Schenburg in den Receßhertschaften — Nach
tragsreceß hierüber
Tag
24 Juli
8 April
17 April
(16 Sept.
12 Dec.
17 Juli
5 Jan.
28 Nov.
1855
31 Dec.
1856
13 Aug.
3 Sept.
15
13 Sept.
25 Sept.
(30 Sept.
25 Nov.
17 Nov.
8 Mai
20 Nov.
365 fg.,
Seite.
185 fg.
51
400 fg.
414
143 fg.
415
2 fg.
359 1g.
363 fg., 395
471 fg.
395
247
329 fg.
322 fg.
337
370 fg., 396
410 fg.
403 fg.
78 fg.
80
82 fg.
405 fg.
2•
Paragraph.
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