Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(XXIII ) 
  
Schmerzengeld für Körperverletzungen — wer dasselbe zu fordern berechtigt ist 
— —— inwieweit in den bei receßherrschaftlichen Gerichten anhängigen Un- 
tersuchungen mit darauf zu erkennen ist 
Schmiedeinnungen — die Gewinnung des Meisterrechts dabei ist künftig 
an den Nachweis gehunden, daß der Einwerbende die praktische Pruf— 
ung im Hufbeschlage bestanden habe . . 
Schönburg, Fürsten und Grafen, Herren von, — deren Gerichtsstand 
— Abschluß eines Nachtragsrecesses mit denselben über deren Berggerecht- 
same in den Receßherrschaften . ....... 
Schönburgische Receßherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichten— 
stein, Hartenstein und Stein — das Gesetz über künftige Einrichtung 
der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 
1 lten August 1855 tritt daselbst zur Zeit nicht in Kraft . 
— ob und inwieweit das Strafgesetzbuch und die Strafproceßordnung vom 
1 Iten August 1855 nebst der dazu gehörigen Ausführungsverordnung 
vom Züsten Juli 1856, ingl. die Gesetze über Beschädigung von Eisen- 
bahnen und Telegraphen und über Forst-, Feld-, Garten-, Wild= und 
Fischdiebstähle, vom 1Iten August 1855, und die Verordnung über 
das Schmerzengeld vom 1sten August 1856 darin Anwendung finden 
— — Einführung des Gesetzes vom 22sten Mai 1851 über den Regal— 
bergbau darin. 
Schraubengewinde an den Feuerspritzen — deren gleichmäßige Herstellung 
Schriftenwechsel zwischen diesseitigen und Kaiserl. Königl. Oesterreichischen 
Gerichten — was desfalls festgesetzt wird. . 
Schwarzenberg-Zwickauer Staatseisen bahn — deren fernerer Tract 
Sicilien, Königreich, — Abschluß eines anderweiten Handels= und Schiff- 
fahrtsvertrags zwischen der dasigen Negierung und dem deutschen Soll- 
vereine . 
Sparcassen, s. Grünhainichen – Naunhof 2 Pulsnitz — Schandau — 
Waldkirchen. 
Spritzen — inwiefern die an selbigen befindlichen Schrauben nach einem be— 
stimmten Normalgewinde einzurichten sind. . . 
Spruchcollegium zu Leipzig — wird aufgehoben .. 
Staatsanwaltschaft — wie die für selbige in Sttafsachen erwachsenen 
Kosten zu liquidiren sind 
Staatsforstdienst, höherer, — Abänderung des Zeitpunktes der Anstell- 
ungsprüfungen dabei 
Staatsschulden — Neuwahl eines stellvertretenden Vorstandes bei dem 
Landtagsausschusse zu deren Verwaltung 
Staatsschuldencasse — wem die Buchhalterstelle dabei verliehen worden sst 
Stadtbank in Chemnitz, s. Chemnitz. 
Städte — welche Behörden künftig diejenigen Verwaltungsgeschäfte daselbst 
zu besorgen haben, welche zeither nicht zur Competenz der Stadträthe, 
sondern zu der der Königl. Untergerichte gehörten 
Stempel — Schriften= und Werth- — — Befreiung der Derlehne 
anstalt zu Leipzig hiervon .. .. . 
  
Tag. 
1 Aug. 
15 Sept. 
10 April 
15 Sept. 
20 Nov. 
(3 Sept. 
115 Sept. 
(15 Sept. 
117 Nov. 
20 Nov. 
10 Oct. 
26 Sept. 
(16 Febr. 
10 April 
28 Aug. 
10 Oct. 
13 Sept. 
6 Sept. 
27 März 
5 Jan. 
7 Aug. 
30 Oct. 
22 Aug. 
  
Seite. 
183 fg. 
330 
*imxkt“ 
333 
405 fg. 
242 
329 fg. 
330 fg. 
408 fg. 
408 
385 fg. 
384 fg. 
10 fg. 
52 
238 fg. 
385 fg. 
326 
303 fg. 
15 
202 
395 
205 
  
Paragraph. 
10 
1—9 
24 
1—3 
1 — 14 
1—14 
21 — 32
	        
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