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Schmerzengeld für Körperverletzungen — wer dasselbe zu fordern berechtigt ist
— —— inwieweit in den bei receßherrschaftlichen Gerichten anhängigen Un-
tersuchungen mit darauf zu erkennen ist
Schmiedeinnungen — die Gewinnung des Meisterrechts dabei ist künftig
an den Nachweis gehunden, daß der Einwerbende die praktische Pruf—
ung im Hufbeschlage bestanden habe . .
Schönburg, Fürsten und Grafen, Herren von, — deren Gerichtsstand
— Abschluß eines Nachtragsrecesses mit denselben über deren Berggerecht-
same in den Receßherrschaften . .......
Schönburgische Receßherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichten—
stein, Hartenstein und Stein — das Gesetz über künftige Einrichtung
der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom
1 lten August 1855 tritt daselbst zur Zeit nicht in Kraft .
— ob und inwieweit das Strafgesetzbuch und die Strafproceßordnung vom
1 Iten August 1855 nebst der dazu gehörigen Ausführungsverordnung
vom Züsten Juli 1856, ingl. die Gesetze über Beschädigung von Eisen-
bahnen und Telegraphen und über Forst-, Feld-, Garten-, Wild= und
Fischdiebstähle, vom 1Iten August 1855, und die Verordnung über
das Schmerzengeld vom 1sten August 1856 darin Anwendung finden
— — Einführung des Gesetzes vom 22sten Mai 1851 über den Regal—
bergbau darin.
Schraubengewinde an den Feuerspritzen — deren gleichmäßige Herstellung
Schriftenwechsel zwischen diesseitigen und Kaiserl. Königl. Oesterreichischen
Gerichten — was desfalls festgesetzt wird. .
Schwarzenberg-Zwickauer Staatseisen bahn — deren fernerer Tract
Sicilien, Königreich, — Abschluß eines anderweiten Handels= und Schiff-
fahrtsvertrags zwischen der dasigen Negierung und dem deutschen Soll-
vereine .
Sparcassen, s. Grünhainichen – Naunhof 2 Pulsnitz — Schandau —
Waldkirchen.
Spritzen — inwiefern die an selbigen befindlichen Schrauben nach einem be—
stimmten Normalgewinde einzurichten sind. . .
Spruchcollegium zu Leipzig — wird aufgehoben ..
Staatsanwaltschaft — wie die für selbige in Sttafsachen erwachsenen
Kosten zu liquidiren sind
Staatsforstdienst, höherer, — Abänderung des Zeitpunktes der Anstell-
ungsprüfungen dabei
Staatsschulden — Neuwahl eines stellvertretenden Vorstandes bei dem
Landtagsausschusse zu deren Verwaltung
Staatsschuldencasse — wem die Buchhalterstelle dabei verliehen worden sst
Stadtbank in Chemnitz, s. Chemnitz.
Städte — welche Behörden künftig diejenigen Verwaltungsgeschäfte daselbst
zu besorgen haben, welche zeither nicht zur Competenz der Stadträthe,
sondern zu der der Königl. Untergerichte gehörten
Stempel — Schriften= und Werth- — — Befreiung der Derlehne
anstalt zu Leipzig hiervon .. .. .
Tag.
1 Aug.
15 Sept.
10 April
15 Sept.
20 Nov.
(3 Sept.
115 Sept.
(15 Sept.
117 Nov.
20 Nov.
10 Oct.
26 Sept.
(16 Febr.
10 April
28 Aug.
10 Oct.
13 Sept.
6 Sept.
27 März
5 Jan.
7 Aug.
30 Oct.
22 Aug.
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