Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(XXV ) 
  
Tarordnung für Aerzte, Wundärzte, Chemiker, Pharmaceuten und Hebammen 
bei gerichtlich-medicinischen und medicinal-polizeilichen Verrichtungen 
— tritt den Ifsten October 1856 in Wirksamkeit .. 
Telegraphen — das Gesetz vom 11ten August 1855 über deren Beschädigung 
tritt den 1sten October 1856 in Rraft. 
— — ob und inwieweit obgedachtes Gesetz in den Schonburgischen * 
herrschaften Anwendung findet 
Telegraphenbüreaus, welche die Annahme und Beförderung von Privat- 
depeschen verweigern, — welcher Behörde die Entscheidung über der- 
artige Reclamationen übertragen worden ist 
Telegraphenlinie, electro= magnetische, auf der geipzig- -Dresdner Eisen- 
bahn errichtete, — deren Herstellung und Eröffnung 
— bei welcher Behörde etwaige Beschwerden über verweigerte Beförderung 
von Privatdepeschen Seiten der et bezuglichen Telegraphenbũreaus zu er- 
ledigen find . . 
— zwischen Dresden und Freiberg und zwischen Chemnitz und Zwickau er- 
richtere, — deren Herstellung . 
— welche Behörde etwaige Beschwerden dabei wegen Nichtbefdrdering von 
Depeschen zu entscheiden hat ... .. 
— zwischen Altenburg, Gera, Roda, Jena und Weimar — Vertrag mit 
dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach, dem Herzogthume 
Sachsen = Altenburg und dem Fürstenthume Reuß wjüngerer Linie über 
deren Herstellung 
—. — Eröffnung der Kelegraphenvereinsstation Plauen, der Betriebstele= 
graphenstation Hohenstein an der im Bau begriffenen Chemnitz-Göß- 
nitz-Zwickauer Staatseisenbahn, ingl. der Betriebstelegraphenstationen 
der Leipzig-Dresdner Eisenbahn für die allgemeine telegraphische Cor- 
respondenz 
Telegraphenstationen zu Iharandt, Freiberg, Glauchau, Meißen, Gera, 
Annaberg, Roda, Jena und Weimar — deren Eröffnung 
Tharandt, Stadt, — inwiefern den von den Realschulen zu Plauen und zit- 
tau über die wissenschaftliche Reife junger Leute zum Behuf der Auf- 
nahme auf der dasigen Gorstacademie ausgestellten Zeusniss en Gültig= 
keit beizulegen ist 
Thierärzte, s. Bezirksthierärzte 
Thierarzneischule — für selbige bildet die Commission für das Veterinär= 
wesen die Verwaltungsbehörde 
Tränkung der Kettenhunde — Strafen wegen veren Unterlassung 
Transport von Leichen ins Ausland — Ausstellung von Legitimationen dazu 
u. 
Untersuchungen, bei den Gerichten zur Zeit anhaͤngige, — Verfahren bei 
Fortstellung derselben. 
— wegen verübter Verbrechen eingeleitete, — Einfluß derselben auf die 
Befähigung zu Ausübung ofeentlicher Rechte und die e Verwaltung öf- 
fentlicher Aemter . 
1856. 
  
Tag. 
6 Sept. 
3 Sept. 
115 Sept. 
(117 Nor. 
29 Sept. 
28 Mai 
129 Sept. 
15 Juli 
— 
0 M 
27 Aug. 
20 Oct. 
5 Nov. 
3 Mai 
14 Juni 
15 Aug. 
14 Juli 
12 Sept. 
30 Sept. 
9 Sept. 
  
Seite. 
343 fg. 
242 
331 
408 ig. 
367 
109 
139 fg. 
389 fg. 
399 fg. 
56 
131 fg. 
203 fg. 
141 fg. 
286 fg. 
390 fg. 
  
Paragraph. 
1—4 
1—3 
11
	        
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