(XXV )
Tarordnung für Aerzte, Wundärzte, Chemiker, Pharmaceuten und Hebammen
bei gerichtlich-medicinischen und medicinal-polizeilichen Verrichtungen
— tritt den Ifsten October 1856 in Wirksamkeit ..
Telegraphen — das Gesetz vom 11ten August 1855 über deren Beschädigung
tritt den 1sten October 1856 in Rraft.
— — ob und inwieweit obgedachtes Gesetz in den Schonburgischen *
herrschaften Anwendung findet
Telegraphenbüreaus, welche die Annahme und Beförderung von Privat-
depeschen verweigern, — welcher Behörde die Entscheidung über der-
artige Reclamationen übertragen worden ist
Telegraphenlinie, electro= magnetische, auf der geipzig- -Dresdner Eisen-
bahn errichtete, — deren Herstellung und Eröffnung
— bei welcher Behörde etwaige Beschwerden über verweigerte Beförderung
von Privatdepeschen Seiten der et bezuglichen Telegraphenbũreaus zu er-
ledigen find . .
— zwischen Dresden und Freiberg und zwischen Chemnitz und Zwickau er-
richtere, — deren Herstellung .
— welche Behörde etwaige Beschwerden dabei wegen Nichtbefdrdering von
Depeschen zu entscheiden hat ... ..
— zwischen Altenburg, Gera, Roda, Jena und Weimar — Vertrag mit
dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach, dem Herzogthume
Sachsen = Altenburg und dem Fürstenthume Reuß wjüngerer Linie über
deren Herstellung
—. — Eröffnung der Kelegraphenvereinsstation Plauen, der Betriebstele=
graphenstation Hohenstein an der im Bau begriffenen Chemnitz-Göß-
nitz-Zwickauer Staatseisenbahn, ingl. der Betriebstelegraphenstationen
der Leipzig-Dresdner Eisenbahn für die allgemeine telegraphische Cor-
respondenz
Telegraphenstationen zu Iharandt, Freiberg, Glauchau, Meißen, Gera,
Annaberg, Roda, Jena und Weimar — deren Eröffnung
Tharandt, Stadt, — inwiefern den von den Realschulen zu Plauen und zit-
tau über die wissenschaftliche Reife junger Leute zum Behuf der Auf-
nahme auf der dasigen Gorstacademie ausgestellten Zeusniss en Gültig=
keit beizulegen ist
Thierärzte, s. Bezirksthierärzte
Thierarzneischule — für selbige bildet die Commission für das Veterinär=
wesen die Verwaltungsbehörde
Tränkung der Kettenhunde — Strafen wegen veren Unterlassung
Transport von Leichen ins Ausland — Ausstellung von Legitimationen dazu
u.
Untersuchungen, bei den Gerichten zur Zeit anhaͤngige, — Verfahren bei
Fortstellung derselben.
— wegen verübter Verbrechen eingeleitete, — Einfluß derselben auf die
Befähigung zu Ausübung ofeentlicher Rechte und die e Verwaltung öf-
fentlicher Aemter .
1856.
Tag.
6 Sept.
3 Sept.
115 Sept.
(117 Nor.
29 Sept.
28 Mai
129 Sept.
15 Juli
—
0 M
27 Aug.
20 Oct.
5 Nov.
3 Mai
14 Juni
15 Aug.
14 Juli
12 Sept.
30 Sept.
9 Sept.
Seite.
343 fg.
242
331
408 ig.
367
109
139 fg.
389 fg.
399 fg.
56
131 fg.
203 fg.
141 fg.
286 fg.
390 fg.
Paragraph.
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1—3
11