Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(AMXVI ) 
  
· V. 
Vacanzeinkommen geistlicher Stellen — zu welchen Zwecken dasselbe ver— 
wendet werden soll 
Verbrechen, verübte, — Verfähren bei Fortstellung der bei den Gerichten 
wegen derfelben zur Zeit anhängigen Untersuchungen 
— — deren Einfluß auf die Ausübung öffentlicher Rechte und Verwalt- 
ung öffentlicher Aemter 
Verbrecher — llebereinkunft mit der Königl. Regierung der Niederlande we- 
gen gegenseitiger Auslieferung derselben 
Vermessungen von Grundstücken — inwiefern die Behörden nur geprüfte 
Feldmesser mit desfallsigen Aufträgen versehen dürfen 
Versicherungsanstalten, ausländische, — unter welchen Bedingungen 
selbige zum ferneren Geschäftsbetriebe in hiesigen Landen zugelassen 
werden. . a 
Vertheidiger — wie dieselben ihre Gebühren in Strafsachen zu liauidiren 
haben 
Vertheidigung in Militärstrafsachen — in welchen Fällen selbige als eine 
nothwendige zu betrachten ist. 
Verwaltung — das Gesetz vom 1 lten August 1855 über künftige Einricht= 
ung der Behörden erster Instanz für selbige tritt in hiesigen Landen, mit 
Ausnahme der Schoͤnburgischen Neceßherrschaften, den sten October 
1856 in Kraft 
— Ansführungsverordnung zu vorgenanntem Gesette 
— — Ausführung des vorstehenden Organisationsgesetzes innerhalbt des 
Geschäftskreises der Ministerien des Innern, des Cultus und der Finanzen 
Verwaltungssachen in Städten, welche zeither nicht zur Competenz der 
Stadträthe, sondern zu der der Königl. Untergerichte gehörten, — sind 
künftig von dem Gerichtsamte derselben Stadt zu besorgen 
Veterinärpolizeiliche Maaßregeln# bei der Lungenseuche der Rinder – 
deren Anordnung und Leitung . 
Veterinärwesen — Errichtung einer Commission für selbiges 
— Zusammensetzung, Stellung und Wirkungskreis dieser Commission 
Viehmärkte — Verbot wider deren Abhaltung an Orten, wo die ungen- 
seuche ausgebrochen iit . .... . 
W. 
Waffen — das Verbot wider deren Ausfuhr über die äußere Zollgrenze wird 
wieder aufgehoben 
Wahnsin nige — Verfahren der Polizeibehörden, wenn bei deren unterbring- 
ung in einer Landes-Heil= oder Versorganstalt Streitigkeiten über die 
Heimathsangehörigkeit derselben entstehen . 
Waizenkörner, mit arsenikhaltigem Wasser getränkte, — Verbot wider deren 
Gebrauch zur Vertilgung der Mäuse 
Waldkirchen — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
  
14 April 
12 Sept. 
30 Sept. 
17 Juli 
Ang. 
(16 Sept. 
2 Dee. 
6 Sept. 
25 Sept. 
3 Sept. 
—-- 
13 Sept. 
(30 Sept. 
125 Nov. 
30 Oct. 
26 März 
14 Juni 
— 
26 März 
17 April 
1855 
11 Dec. 
1856 
19 Jan. 
16 Jan. 
  
  
Seite. 
53 
286 fg. 
390 fg. 
143 fg. 
190 fg. 
400 fg. 
414 
310 fg. 
340 fg. 
242 
329 
322 fg. 
370 fg., 396 
410 fg. 
395 
85 fg. 
129 fg. 
— 
88 
  
  
Paragraph. 
1—13 
1—14 
11
	        
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