Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(241) 
cellence Monsieur le Commandeur Carafa 
de Traetto, Chargé du Portefeuille du 
Ministere des Affaires Etrangères de Sa 
Majeste le Roi du Royaume des Deux- 
Siciles et le traitement réciproque dont 
il est question dans la présente Décla- 
ration commencera à etre en vigueur à 
partir du jour de léchange des deux 
Declarations. " 
Naples le 7. Juillet 1856. 
Eig.) C. B. Canitz. 
des Herrn Commandeurs Carafa de Traetto, 
betraut mit dem Ministerium der auswärti- 
gen Angelegenheiten Seiner Majestät des 
Königs des Königreichs beider Sicilien, aus- 
gewechselt werden, und die gegenseitige Be- 
handlung, von welcher in der gegenwärtigen 
Declaration die Rede ist, soll vom Tage des 
Austausches der beiden Erklärungen an in 
Anwendung kommen. 
Neapel, den 7ten Juli 1856. 
(gez.) C. B. Canitz. 
  
. 61) Verordnung, 
Wr 
die Steuervergütung 
ür ausgeführten inländischen Branntwein betreffend; 
vom Aten September 1856. 
Wa, Johann, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 2c. 2c. 
haben, in Betracht der in neuerer Zeit zurückgewichenen Preise des Getreides und anderer 
Nahrungsstoffe, in Uebereinstimmung mit den übrigen hierbei betheiligten Steuervereins- 
staaten, beschlossen, die durch Verordnung vom 30sten November 1855 (Seite 646 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes von gedachtem Jahrgange) verfügte Aufhebung der Steuer- 
vergütung für ausgeführten Branntwein in der Weise wieder außer Wirksamkeit zu setzen, 
daß für den . 
vom isten November jetzigen Jahres an 
ausgeführt werdenden Branntwein die Steuervergütung und zwar mit 
64 Pfennig von je einer Dresdner Kanne von 503 Alkohol nach Tralles 
wieder gewährt werde. 
Hiernach haben sich Unsere Zoll= und Steuerbeamte, sowie Alle, die es angeht, zu achten. 
Urkundlich ist diese Verordnung von Uns eigenhändig vollzogen, auch Unser König- 
liches Siegel beigedruckt worden. 
Gegeben zu Dresden, am 4ten September 1856. 
Johann. 
Johann Heinrich August Behr. 
  
38 
1856.
	        
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