Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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Bockwa, 
Cainsdorf, 
Liebschwitz, 
Nieder-Lößnitz, im Steuerbezirke Zwickau, 
Nieder-Pfannenstiel, 
Nieder-Planitz, 
Schedewitz, 
  
und 
zwei Procent den sämmtlichen übrigen kleinen Städten und Ortschaften des 
platten Landes. 
& 2. Wegen Berechnung der Einnehmergebühr sowohl bei der Grund= als bei der 
Gewerbe= und Personalsteuer, ingleichen wegen der Art und Weise, wie bei beiden Abga- 
benbranchen die außerordentliche Steuer auf Einnahme und Ausgabe zu berechnen, ist für 
laufendes Jahr den dießfalls auf voriges Jahr in der Generalverordnung vom 1 7te 
November 1855 ertheilt gewesenen Vorschriften allenthalben nachzugehen. 
Hiernach haben sich die Steuerbehörden und sonst Alle, die es angeht, gebührend zu 
achten. 
Dresden, am 1 Oten September 1856. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Zenker. 
Letzte Absendung: am 20sten September 1856.
	        
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