Nr.
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( 301 )
richters nicht mit begriffen; vielmehr sind hierauf die allgemeinen Ansätze
und beziehendlich Nr. 36 anzuwenden. Insbesondere gelten die allgemeinen
Ansätze Betreffs der Vorladungen auch hier, während der Ansatz Nr. 36,
z. B. bei Interlocuten anzuwenden ist.
Erkenntniß, oder sonst eine Entscheidung, Verordnung oder Anweisung, welche
das Bezirksgericht oder das Oberappellationsgericht ertheilt, außer den in
Nr. 29, 30, 31 und Anmerkung zu Nr. 35 gedachten Fällen 15 Ngr. bis
Anmerkung. Hierunter sind jedoch die Entscheidungen des Oberappellations-
gerichts auf eingewendete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen nicht be-
griffen, Betreffs deren, auch wenn ein Termin zur Verhandlung nicht statt-
gefunden, das Ermessen des Oberappellationsgerichts die Tare festzusetzen
hat, soweit nicht Nr. 29 eine Bestimmung enthält.
Publication eines Erkenntnisses oder einer sonstigen Entscheidung des Einzel-
richters oder des Bezirksgerichts oder des Oberappellationsgerichts, ein-
schließlich der Registratur (vergl. jedoch Nr. 30, 33, 35).
An merkung. Nach diesem Ansatze ist auch die Publication der Entscheidungs=
gründe im Falle des Art. 308, Abs. 3 der Strafproceßordnung zu liqui-
diren.
Beglaubigung einer Abschrift .
Abnahme eines Bestärkungseides, sowie eines Reinigungseides
und zwar, wenn Mehrere schwören, von einem jeden derselben.
Dem Geistlichen für die Beiwohnung und Ermahnung bei der Eidesleistung,
und zwar, wenn mehrere Personen schwören, wegen einer jeden derselben
Einlieferung eines Sträflings in die Strafanstalt, tinschließlich der Fertigung
der Notiz ꝛc.
Vorbereitung der Execution einer i Todesstrafe .
Beiwohnen einer solchen Seiten des Gerichts
Dem Geistlichen, welcher der Execution beiwohnt,
Abfassung der Darstellung des Verbrechens 2c. .
Diäten der Gerichtsmitglieder bei über eine halbe Stunde Entfernung vom
Orte des Sitzes der Behörde vorfallenden Expeditionen, und zwar für jeden
Tag, einschließlich der Nacht:
a) Bezirksgerichtsdirectoren, Mitglieder der *3 Untersuchungs-
und Einzelrichter . .
b) der Protocollführer .
Nur halbtägige Diäten finden Statt bei dergleichen Expeditionen, die
mit Einschluß der Hin= und Rückreise an einem Vormittage oder einem
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Thlr.
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— bdo 8 b
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Nzgr.
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