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Für Fristoerlängerungs= oder Vertagungsanträge darf an Gebühren und
Verlägen nur dann etwas liquidirt werden, wenn die Veranlassung derselben
nicht in der Person oder den sonstigen Geschäften des Vertheidigers liegt.
Wenn ein Rechtsanwalt jedoch statt einer schriftlichen Eingabe etwas
mündlich zu Protocoll erklärt, so kann er einschließlich des Wegs hierfür
10 Ngr. bis
ansetzen.
Für die Abgabe einer Schrift an das Gericht, auf die Post 2c.
Anmerkung. Außerdem darf bei Sendungen, welche außerhalb des Wohnorts
des Sachwalters zu besorgen sind,
a) und zwar bei denen, welche durch die Post besorgt werden können, blos der
Post-Gelder-Verlag und
b) wenn Botengelegenheit vorhanden ist, nicht mehr, als für Benutzung solcher
Gelegenheiten bezahlt werden muß,
I) in allen anderen Fällen dagegen, ingleichen, wo die Dringlichkeit oder die be-
sondere Wichtigkeit der Sache schlechterdings und ohne Verschuldung des
Sachwalters die Besorgung durch besondere Lohnboten erfordert, der dieß-
fallsige besondere Verlag angesetzt werden.
Für Bemühungen des Vertheidigers während des Anklageverfahrens und der
Vorbereitung der Hauptverhandlung .. . 1Thlr. bis
Neben diesem Ansatze passiren weitere Gebühren bezüglich des Anklage—
verfahrens und Vorbereitung der Hauptverhandlung nicht. Es leidet
jedoch dieß auf die Einwendung und Ausführung, sowie Widerlegung
von Rechtsmitteln nicht Anwendung.
Für die mündliche Vertheidigung
a) in einem Termine bei dem Einzelrichter 1 Thlr. bis
b) in einem solchen bei dem Bezirksgericht 1 Thlr. bis
C) in einer Hauptverhandlung bei dem Bezirksgerichte 3 Thlr. bis
d) in einem Verhandlungstermine vor dem Oberappellationsgerichte
3 Thlr. bis
Anmerkung. Es können die Ansätze unter a, b, e, d, in besonders schwierigen
Fällen, insbesondere, wenn die Vertheidigung auf mehrere in derselben Un-
tersuchung betheiligte Angeschuldigte sich bezieht, angemessen, jedoch nicht
über das Doppelte erhöht werden.
Dauert jedoch die Verhandlung, welcher der Vertheidiger beiwohnt, länger
als einen Tag, so kann der obige, resp. erhöhte Ansatz für jeden Tag der
Verhandlung angesetzt werden.
Abwartung von mündlichen Verhandlungen anderer Art (mit Ausschluß der
unter 10 gedachten Fälle) . 1 Thlr. bis
Thlr.
Ngr.