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Hierher gehört auch die Vertretung des Verletzten bei den münd-
lichen Verhandlungen, insbesondere des Beschädigten, welcher dem
Strafverfahren sich angeschlossen hat.
Dagegen gehören hierher nicht die Fälle, wo Rechtsanwälte wegen
einer nicht terminlichen kurzen Verhandlung, z. B. wegen Bekannt-
machung einer Resolution, Vorlegung einer Eingabe zur Erklärung
oder Einsicht, vor Behörden erscheinen, in welchen Fällen überhaupt nur
passtren. Dieser Ansatz findet auch dann Statt, wenn die Verhand-
lung bei gelegentlicher Anwesenheit des Sachwalters an Gerichtsstelle
vorkommt.
Für Abwartung eines Publicationstermins außerhalb der münd-
lichen Verhandlung Cvergl. z. B. Strafproceßordnung Art. 308,
Abs. 3) passirt ein Ansatz von .......
Diese Ansätze von 1 Thlr. bis 4 Thlr., sowie von 15 Ngr. sind
auch dann, wenn der Sachwalter mehrere Personen zu vertreten hat,
nur einfach anzuwenden.
Reisekosten bei nothwendigen Reisen außerhalb der Flur des Wohnorts, neben
dem Ansatze für den Termin oder das sonstige Geschäft selbst, sowie außer
dem Verlage an Fuhr= und Roßlohne,
a) Meilengebühren, von jeder Postmeile Entfernung bis zum Orte der
Bestimmung, einschließlich des Rückwegs,
jedoch in keinem Falle für jeden Tag mehr als
Ist die Entfernung unter einer Meile, so ist der Satz verhältniß-
mäßig zu theilen.
b) Diäten für den Tag .
Wurde die Expedition binnen sechs Stunden, einschließlich der Hin-
und Rückreise, beendigt, so passirt an Diäten nur
Auch wenn ein Advocat an einem Tage bei einem auswärtigen
Gerichte mehrere Angelegenheiten zu besorgen oder mehrere Clienten
zu vertreten hat, findet nur ein einmaliger Ansatz der Reisekosten
Statt, vorbehältlich einer angemessenen Vertheilung derselben auf die
verschiedenen Angelegenheiten und Elienten.
Für die Liquidirung der Kosten 1 Ngr. bis
Dresden, den 6ten September 1856.
Thlr.
Ngr.
15
15
10
10