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Unser Justizministerium ist mit der Entscheidung von Competenzstreitigkeiten zwischen
Königlichen und receßherrschaftlichen Gerichten, sowie von sonstigen Zweifeln, die sich etwa
über die Anwendung der gegenwärtigen Verordnung, welche mit dem 1sten October dieses
Jahres in Kraft tritt, ergeben, beauftragt.
Gegeben zu Dresden, den 15ten September 1856.
Johann.
Dr. Ferdinand von Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
Bernhard von Rabenhorst.
Johann Heinrich August Behr.
Johann Paul von Falkenstein.
. 71) Deeret
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Schandau;
vom Sten August 1856.
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern
die von dem Stadtrathe und den Stadtverordneten zu Schandau beschlossene Errichtung
einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden Sparcasse für Schandau und die Umgegend,
welche nach der am Ende dieses Jahres erfolgenden Auflösung der Sparcassenanstalt für
den Amtsbezirk Hohnstein vom Jahre 1857 an in Kraft treten soll, genehmigt und der
dafür entworfenen Sparcassenordnung unter Bewilligung der in 9§ 12, 13, 22 und 23
beanspruchten Rechtsvergünstigungen Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den
darin enthaltenen Bestimmungen genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Decret
ertheilt, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden.
Dresden, den Sten August 1856.
Johann.
Dr. Ferdinand von Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.