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MÆ 104) Decret
wegen Concessionirung der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft;
vom 2ten December 1856.
Won Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
20. 224. 20c.
thun hiermit kund, daß Wir der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft, nachdem
die Statuten derselben von Uns besage Decrets vom 29sten September 1856 bestätigt
worden, zum Baue und Betriebe einer, von einem noch zu bestimmenden Punkte der
Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn bis zu einem ebenfalls noch der genaueren Bestimmung
unterliegenden Punkte in der Nähe der Niederwürschnitzer Steinkohlenwerke führenden
Eisenbahn, sowie von Zweigbahnen nach den einzelnen Kohlenschächten der Umgegend,
nicht minder für den Fall, daß der Actienverein die Fortführung der Hauptbahn bis
Stollberg oder bis in die Nähe dieser Stadt beschließen sollte, auch dieser Fortsetzung im
Einklange mit der ständischen Erklärung in der ständischen Schrift vom 5ten Mai 1855
die erforderliche Concession unter den aus der Anfuge Ssub O ersichtlichen Bedingungen
ertheilt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den es
angeht, auf das genaueste Folge gegeben werde und es ist zu dessen Beurkundung gegen-
wärtiges
Concessionsdeeret
von Uns eigenhändig unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels vollzogen worden.
So gegeben zu Dresden, am 2ten December 1856.
Johann.
S
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Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
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Concessionsbedingungen
für eine von der Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn nach den Würschnitzer
Kohlenwerken zu führende Eisenbahn.
6 1. Dem unter dem Namen: „Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactien-
gesellschaft“ gebildeten Actienvereine, welcher seinen Sitz in Chemnitz hat, wird zum
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