Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(457 ) 
MÆ 104) Decret 
wegen Concessionirung der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft; 
vom 2ten December 1856. 
Won Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 224. 20c. 
thun hiermit kund, daß Wir der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactiengesellschaft, nachdem 
die Statuten derselben von Uns besage Decrets vom 29sten September 1856 bestätigt 
worden, zum Baue und Betriebe einer, von einem noch zu bestimmenden Punkte der 
Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn bis zu einem ebenfalls noch der genaueren Bestimmung 
unterliegenden Punkte in der Nähe der Niederwürschnitzer Steinkohlenwerke führenden 
Eisenbahn, sowie von Zweigbahnen nach den einzelnen Kohlenschächten der Umgegend, 
nicht minder für den Fall, daß der Actienverein die Fortführung der Hauptbahn bis 
Stollberg oder bis in die Nähe dieser Stadt beschließen sollte, auch dieser Fortsetzung im 
Einklange mit der ständischen Erklärung in der ständischen Schrift vom 5ten Mai 1855 
die erforderliche Concession unter den aus der Anfuge Ssub O ersichtlichen Bedingungen 
ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den es 
angeht, auf das genaueste Folge gegeben werde und es ist zu dessen Beurkundung gegen- 
wärtiges 
Concessionsdeeret 
von Uns eigenhändig unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels vollzogen worden. 
So gegeben zu Dresden, am 2ten December 1856. 
Johann. 
S 
22 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
□ 
Concessionsbedingungen 
für eine von der Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn nach den Würschnitzer 
Kohlenwerken zu führende Eisenbahn. 
6 1. Dem unter dem Namen: „Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahnactien- 
gesellschaft“ gebildeten Actienvereine, welcher seinen Sitz in Chemnitz hat, wird zum 
70 
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.