Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

Kündigungs- 
und Rückzahl- 
ungsbestimm- 
ungen. 
( 470 ) 
dieses Jahres zu beurtheilenden Ressortverhältnisse der dem Ministerium des Innern unter- 
geordneten Behörden, wird solches hiermit zur entsprechenden Nachachtung bekannt gemacht. 
Dresden, den 1 Oten December 1856. 
Ministerium des Innern. 
Freiherr von Beust. 
Pursch. 
  
107) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Sparcasse zu Naunhof; 
vom 161ten December 1856. 
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 26c. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz 
und des Innern zu der von dem Gemeinderathe zu Naunhof zu errichtenden, von der 
dasigen Stadtcommun zu vertretenden Sparcasse für Naunhof und die Umgegend Unsere 
Genehmigung ertheilt und die dafür entworfenen Statuten unter Bewilligung der in den 
§ 19, 23, 24 und 26 beanspruchten Rechtsvergünstigungen dergestalt bestätigt haben, 
daß dem Inhalte derselben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist hierüber dieses 
Deecret 
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig 
vollzogen worden. 
Dresden, den 1 6ten December 1856. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Johann Heinrich August Behr. 
Statuten 
der Sparcasse zu Naunhof. 
  
c. c. 
19. Die Rückzahlungen erfolgen nur nach vorhergegangener Kündigung und gegen 
Vorzeigung des Sparcassenbuchs an den Ueberbringer desselben, welcher als rechtmäßiger 
Eigenthümer angesehen wird.
	        
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