Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

Kündigungsund

  Rückzahlungsbestimm-




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dieses  Jahres  zu  beurtheilenden  Ressortverhältnisse  der  dem  Ministerium  des  Innern  untergeordneten
  Behörden,  wird  solches  hiermit  zur  entsprechenden  Nachachtung  bekannt  gemacht.
Dresden,  den  1  Oten  December  1856.

Ministerium  des  Innern.

Freiherr  von  Beust.
Pursch.

 

107)  Decret

wegen  Bestätigung  der  Statuten  der  Sparcasse  zu  Naunhof;
vom  161ten  December  1856.

Won,  Johann,  von  GOTTES  Gnaden  König  von  Sachsen
2c.  2c.  26c.
thun  hiermit  kund  und  zu  wissen,  daß  Wir  auf  den  Vortrag  Unserer  Ministerien  der  Justiz
und  des  Innern  zu  der  von  dem  Gemeinderathe  zu  Naunhof  zu  errichtenden,  von  der
dasigen  Stadtcommun  zu  vertretenden  Sparcasse  für  Naunhof  und  die  Umgegend  Unsere
Genehmigung  ertheilt  und  die  dafür  entworfenen  Statuten  unter  Bewilligung  der  in  den
§  19,  23,  24  und  26  beanspruchten  Rechtsvergünstigungen  dergestalt  bestätigt  haben,
daß  dem  Inhalte  derselben  genau  nachgegangen  werden  soll.
Zu  dessen  Urkund  ist  hierüber  dieses
Deecret
ausgefertigt  und  unter  Beidruckung  Unseres  Königlichen  Siegels  von  Uns  eigenhändig

vollzogen  worden.
Dresden,  den  1  6ten  December  1856.

Johann.
Friedrich  Ferdinand  Freiherr  von  Beust.
Johann  Heinrich  August  Behr.

Statuten
der  Sparcasse  zu  Naunhof.

 

c.  c.

19.  Die  Rückzahlungen  erfolgen  nur  nach  vorhergegangener  Kündigung  und  gegen

Vorzeigung  des  Sparcassenbuchs  an  den  Ueberbringer  desselben,  welcher  als  rechtmäßiger
Eigenthümer  angesehen  wird.