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2 Sept.
3 Sept.
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13 Sept.
13 Sept.
13 Sept.
3 Oct.
13 Sept.
13 Sept.
13 Sept.
13 Sept.
13 Sept.
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13 Sept.
20 Sept.
13 Sept.
13 Sept.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Prüfungen der Feld-
messer zweiter Classe betr. .
Decret der Ministerien der Justiz und des Innern wegen Bestätigung
eines Nachtrags zu den Statuten des erbländischen ritterschaft-
lichen Creditvereins
Bekanntmachung der Landrentenbankverwaltung, die dermalige Con--
trasignatur der Landrentenbriefe und die Verwendung vorräthi-
ger Zinsbogen betr.
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, bie Bahn=
und Betriebs- *n*“ auf! den Eisenbahnen im Königriiche Sach
sen betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Tränkung der Ketten—
hunde betr.
Bekanntmachung des Finanzministeriums,
Darlehnsanstalt zu Leipzig betr.
Allerhöchste Verordnung, den Vertrag zwischen Preußen, Hannover
und Kurhessen für sich und in Vertretung der übrigen Staaten
des Zollvereins, einerseits, und der freien Hansestadt Bremen,
andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsver-
hältnisse betr.
Bekanntmachung des Finanzministeriums, den wegen Herstellum, J einer
Telegraphenverbindung zwischen Altenburg und Weimar abge-
schlossenen Vertrag betr. ..
Verordnung des Cultusministeriums, das Ausschreiben der katholi—
schen Kirchenanlage betr.
Bekanntmachung des Finanzministeriums, den zwischen dem Zollver-
eine und dem Königreiche beider Sieilien abgeschlossenen Han-
dels= und Schifffahrtsvertrag betr. .
Verordnung des Finanzministeriums, den Eingangszoll für Getreide,
Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate betr. ..
Verordnung des Zustizministeriums, die Bildung der Gerichisbeirk
des Landes bertrt. . .
die Siempelfteiheit der
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Innern, die Einführ—
ung des Gesetzes über die künftige Einrichtung der Behörden
erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung, des Strafgesetz-
buchs, des Gesetzes über Beschädigung von Eisenbahnen und
Telegraphen, sowie einige damit zusammenhängende Vergehen,
des Gesetzes über Forst-, Feld-, Garten-, Wild= und Fischdieb-=
stähle, sowie einige damit zusammenhängende Vergehen, und
der Strafproceßordnung, sämmtlich vom 1 ten August 1855,
im Königreiche Sachsen betr. .
Allerhöchste Verordnung, die Sccuerbergůtung ur zussssührtn in-
ländischen Branntwein betr. ..
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243 —286,
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