Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

Behandlung 
der Nach- 
nahmesend- 
ungen. 
(40) 
  
Formular. 
(Vorderseite.) 
Des Empfängers. 
Stand Name. Wohnung. 
Daß ich Endesunterschriebener von de Post- 
hierselbst einen recommandirten Brief aus 
von 
richtig erhalten, bescheinige hiermit. 
den 18 
EIIL 
aabuyldutq uioq qajat uiatpQo aoloi 
Vollzogen nach dem Aufgabeorte des Briefs zurückzusenden. 
(Rückseite.) 
Retourrecepisse. 
nach 
#34. Denjenigen Sendungen, auf welchen eine Nachnahme (ein Postvorschuß) haf- 
tet, sind am Aufgabeorte Rückscheine nach untenstehendem Formulare beizufügen, welche 
von der Abgabepostanstalt nach der Einlösung des Vorschusses ohne Verzug, oder im 
Falle der Nichteinlösung, spätestens nach vierzehn Tagen zugleich mit der nicht eingelösten 
Sendung nach dem Aufgabeorte mit dem Vermerke über die erfolgte oder nicht erfolgte 
Einlösung zurückzusenden sind. 
Bei längerem Ausbleiben des Rückscheins hat die Postanstalt am Aufgabeorte ihrer 
vorgesetzten Postbehörde behufs der Abstellung der Unregelmäßigkeit Anzeige zu erstatten. 
  
  
  
Formular. 
(Vorderseite.) 
Rückschein über Postvorschußgegenstände. 
D Post zu wolle hierunter 
bemerken, ob d mit der heutigen Post dahin abgehende an 
in „worauf Postvorschuß 
haften, eingelöset worden ist, oder nicht? 
, den ten 18 
Post-
	        
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