Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(XIV ) 
  
Gößnitz-Glauchauer Eisenbahn — Eröffnung des Betriebs auf selbiger 
— — Errichtung einer Telegraphenstation daselbst . 
Ooldmunzen—Vere1ns-:.—Gew1chtesurderen Nachwägung. 
Goldwaaren — künftige Bezeichnung des Feingehalts derselben . 
Grimma, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenvereinsstation daselbst 
Großbritannien, Königreich, — Uebereinkunft zwischen der dasigen Regier- 
ung und dem deutschen Zollvereine über den Eintritt gewisser Erleichter- 
ungen und Begünstigungen bei dem Handel mit den Unterthanen der 
Jonischen Inseln . . 
Grundsteuer — die Erhebung der Zuschläge dazu wird ausgesetzt . 
—-—-derenCrhebungtndenJahren1808-—18()() 
H. 
Handel mit den Unterthanen der Jonischen Inseln — Uebereinkommen zwischen 
dem deutschen Zollvereine und der Großbritannischen Regierung über den 
Eintritt gewisser Erleichterungen dabei . 
—-AbschlußemesVertIagshteruberzwichenden Staaten des deutshen 
Zollvereins und Persien 
Handverkauf in den Apotheken — welches Gewicht dabei zu benutzen ist. 
Heimathsangehörigkeit von Sträflingen, welche zur Zeit ihrer Entlassung 
aus den Strafanstalten noch nicht feststeht, — welcher Ort dem zu Ent- 
lassenden zum ferneren Aufenthalte anzuweisen ist. 
— — die Bestimmungen der hierauf bezüglichen Gesetze vom 26sten Novem- 
ber 1834, 12ten October 1840 und 3ten Juli 1852 finden auf die Fest 
ung Königstein und deren Gebiet keine Anwendung 
Hessen-Homburg, Landgrafthum, — dessen Beitritt zu der zwischen der 
Königlich Sächsischen und mehreren anderen deutschen Regierungen abge— 
schlossenen Uebereinkunft wegen Legitimation der Reisenden vermittelst 
Paßkarten..w .. 
Holzdeputate, Geistlichen, Schullehrern und Kirchendienern zustehende, — 
Berechnung der Genußzeit dabei 
Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa vorgesundenen Einlage- 
und Quittungsbücherder Sparcassen zu Brand, Brandis, Ebersbach, Kirch- 
berg, Lengenfeld, Markranstädt, Oelsnitz und Schneeberg — ist statthaft 
J. 
Jagdkartengelder — gesetzliche Bestimmung über deren Verwendung 
Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden — Geseb hierüber 
— Ausführungsverordnung dazu 
  
Tag. 
(21 Oct. — 
8 Nov. 
25 Nov. 
30 April 
22 Nov. 
21 Sept. 
12 Mai 
26 Febr. 
12 Aug. 
r 
12 Mai 
10 Juni 
25 Sept. 
18 März 
4 Ang. 
22 Juli 
27 Sept. 
29 Oct. 
  
25 Nov. 
2* 
27 
  
Seite. 
268 fg. 
317 
319 fg. 
97 
322 
255 
90 fg. 
110 fg. 
257 fg. 
38 fg. 
140 fg. 
318 
393 fg. 
17 
88 
94 
172 
174 fg. 
265 
322 
331 
323 fg. 
332 fg. 
Paragraph. 
25 
1—26 
1—25 
 
	        
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