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Anzahl zugesendet und sind von letzteren an die einzelnen Orte ihrer Bezirke sofort und derge-
stalt zu vertheilen, daß dieselben rechtzeitig genug in die Hände der Obrigkeiten gelangen, damit
letztere bis zum 1sten December die Vertheilung in die einzelnen Häuser vollenden, auch etwai-
gen Mehrbedarf an Listen — da nöthig direct vom statistischen Bureau — noch rechtzeitig
erlangen können.
& 7. Als letzter Termin für die Einsammlung der Listen werden bestimmt:
für die Haus= und Haushaltungslisten
der 6te December 1858,
für die Extralisten der Gasthäuser
der Gte December 1858,
für die Viehzählungslisten
der 12te Januar 1859.
Die eingesammelten Listen sind von den Ortsbehörden nicht zu Ortslisten zusammenzu-
stellen, wohl aber durchzusehen und auffällige Unrichtigkeiten darin zu verbessern.
Die Hauslisten sind nach den Catasternummern zu ordnen, in jede Hausliste die zuge-
hörigen Haushaltungs= und Extralisten einzulegen und das Ganze in Ortspaqueten und zwar
die Hauslisten sammt Zubehör spätestens
bis zum 4ten Januar 1859,
die Viehzählungslisten
bis zum 1 sten Februar 1859.
an das statistische Bureau des Ministeriums des Innern einzusenden.
6s#8. Rücksichtlich der Orte, welche unter verschiedene Obrigkeiten gehören, bewendet es
bei der Vorschrift im §& 8 der Verordnung vom 15ten Mai 1832 und sind demgemäß bei
Einsendung und Specification die Listen der verschiedenen Ortstheile gehörig aus einander
zu halten.
9.Außer den oben angeführten Listen wird den Ortsobrigkeiten für jeden Ort eine
besondere Ortsliste zugefertigt, in welche von denselben die Angaben über Veränderung des
Gebäudebestandes durch Brand, Demolirung u. s. w., sowie über Veränderung der Bevölker-
ung durch Zu= und Wegzüge einzutragen sind. Diese Ortslisten sind gleichzeitig mit den Haus-
listen bis zum 4ten Jannar 1859 an das statistische Bureau einzusenden.
Vorstehende Verordnung ist nach §& 21 des Preßgesetzes vom 1 A4ten März 1851 (Gesetz-
und Verordnungsblatt vom Jahre 1851, Seite 62 fg.) in allen daselbst bezeichneten Blättern
abzudrucken.
Dresden, den 1 sten October 1858.
Ministerium des Innern.
Frhr. von Beust. Demuth.