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85) Bekanntmachung,
die Betriebseröffnung auf der Staatseisenbahnstrecke zwischen Chemnitz—Gößnitz—
Zwickau und die damit in Verbindung stehende Verwaltungsorganisation
betreffend;
vom Z1sten October 1858.
Des Finanzministerium hat beschlossen, nach Vollendung des Baues der Eisenbahnstrecken
Chemnitz-Glauchau-Zwickau und Glauchau-Gößnitz
am 15ten November laufenden Jahres
daselbst den Betrieb für den Personen= und Frachtverkehr eröffnen zu lassen.
Die gedachten Bahnstrecken, auf welchen
das Eisenbahnamt Glauchau,
die Eisenbahnverwaltungen Hohenstein und Meerane
und
die Eisenbahnexpeditionen St. Egidien
errichtet worden sind, und welche sich in Gößnitz und Zwickau an die Sächsisch-Bayersche
Staatseisenbahn anschließen, sind mit der jetzigen Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn verbunden
worden und es hat die gesammte Staatseisenbahnlinie zwischen Riesa-Gößnitz-Zwickau die
Bezeichnung:
Niedererzgebirgische Staatseisenbahn
erhalten.
Von gedachtem Zeitpunkte an werden mit Allerhöchster Genehmigung die gesammten
Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen in zwei Complexe eingetheilt, in den
der Königlich Sächsischen westlichen Staatseisenbahnen,
welcher
die Sächsisch-Bayersche Linie (Leipzig-Zwickau-Hof) nebst der Leipziger Verbindungsbahn,
die Niedererzgebirgische Linie (Riesa-Gößnitz-Zwickau),
die Obererzgebirgische Linie (Zwickau-Schwarzenberg)
umfaßt, und den
der Königlich Sächsischen östlichen Staatseisenbahnen,
welcher ,
die Sächsisch-Böhmische und die Sächsisch-Schlesische Bahnlinie