Nummer des betreffenden Nummer im Renten-
Einlagebuchs. hauptbuche.
Die Königlich Sächsische Altersrentenbank-Verwaltung beurkundet hiermit,
daß (vogen) zu Erlangung einer Altersrente für N. N. zu N., geboren am. . . . . . . .
zu N., (Eingeahite, Sikakrim Betrage voe) . Thlr. . . Ngr. . . Pf. für den Todesfall des
vorgenannten Rentners zur Disposition von
N. N. zu N.
vorbehalten geblieben und daher dieser Capitalbetrag, ohne Zinsen, nach Eintritt jenes Todes-
falls, von der Altersrentenbank an vorgenannten Empfänger gegen dessen gerichtlich anerkannte
Quittung, Rückgabe gegenwärtigen Certificats und Beibringung des Todtenscheins des obge-
dachten Rentners zurückzuzahlen ist.
Dresden, am . . . . . .. 18
Königlich Sächsische Altersrentenbank-Verwaltung.
· N. N.
H. Journalnummer.
Interims-Quittung.
Für N. N. zu N. ist beute, eine für die Königlich Sächsische Altersrentenbank bestimmte
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Einlage von 2 DThaler nebst (Declaration und Geburtsschein) (Einlage-
buch Nr.)zur Weiterbesärderung dahin, anher abgegeben worden.
Königliche Bezirkssteuereinnahme (Königliches Haupt-Zollamt) zu N. am
N. N.
Gegenwärtige Interimsquittung ist nach Verlauf von 6 Wochen gegen das von der Altersrentenbank
mit dem Eintrage der Einlage und der Rente versehene Einlagebuch bei vorgenannter Cassenstelle
umzutauschen.