Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

( 88 ) 
II. 
Eid der Richter beim Standgerichte. 
Ich schwöre hiermit zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich bei dem hier 
niedergesetzten Standgerichte die mir übertragene richterliche Pflicht nach meinem besten Wissen 
und Gewissen erfüllen, den bevorstehenden gerichtlichen Verhandlungen mit Aufmerksamkeit 
folgen, die Anschuldigungs= und Entschuldigungsbeweise gewissenhaft prüfen, bei meinen Aus- 
sprüchen Jedermann gleiches Recht, ohne Ansehen der Person, angedeihen, auch mich davon 
durch keinerlei Ursache abhalten lassen und mich überhaupt so verhalten will, wie es einem 
treuen, redlichen und gewissenhaften Richter gebührt; So wahr 2c. 
  
  
Letzte Absendung: am 21sten Mai 1859.
	        
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