Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(141) 
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Tarif 
für die im inneren Verkehre des Königlich Sächsischen Postbezirks bei dem Brief-, 
Packerei- und Personentransporte, sowie bei dem Zeitungsdebit zu erhebenden 
Gebühren aller Art, in alphabetischer Reihenfolge. 
  
———— — — — — 
  
Pos- Betrag Vergl. die 
t- n- Gegenstand der Tare. 7 sonstige Post- 
ion. stsetzung 
der Gebühren. ordnung. 
1. Abgeholte portofreie Officialsendungens. Pos. 3 
- portopflichtige Briefe rc. unter d. 
2. Baare Einzahlungen, s. Pos. 16. 
3. Bestell= und Quittungétebühr, beziehendlich Local- 
porto . . §74. 
  
  
a) im Postorte 
aa) für mit den Posten weiterher gekommene 
Briefe 2c. 
1) für jeden gewöhnlichen Brief (ein- 
schließlich der Vorschußbriefe) unter und 
bis mit 8 Loth wiegend. 
2) für einen recommandirten Brief . J 
für einen Brief oder ein Fascikel über 
8 Loth 
für einen Werthbrief mit dem declarirten 
Werthe von Einem Thaler oder mehr 
für einen Brief oder eine Adresse, wozu 
  
ein oder mehrere Packete gehören. 
  
3 Pf. 
6 Pf. 
 
	        
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