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Post Betrag Vergl. Vost
osi- oder sonstige Vergl. Post-
tion. Gegenstand der Tare. Festsetzung ordnung.
der Gebühren.
bb) für Locallandbriefe
1) für einen gewöhnlichen Brief, sowie ein
Fascikel 2c. bis 1 Pfund incl. Gewicht 1 Mgr.
2)) für einen recommandirten Brief, ein-
schließlich der Recommandationsgebühr
von 2 Ngr. und der Quittungsgebühr 2 Ngr. 8 Pf.
3) für einen Brief mit Werthsdeclaration
"6 bis zum Betrage von 300 Thalern
Werth und 8 Loth Gewicht
a) für jedes volle Hundert Thaler
des declarirten Werths oder eine
geringere Summe als 100 Thlr. 1 Ngr.
und
b) außerdem, einschließlich der Quit-
tungsgebühr 8 Pf.
I) für die von einem und demselben Absender bei einer
Postanstalt oder einer Briefsammlung in Partien
von 12 Stück und darüber und frankirt aufge-
gebenen gewöhnlichen (weder recommandirten, noch
mit Werthsdeclaration versehenen) Local-Orts-
und Landbriefe
bei gleichzeitiger Aufgabe
von 12 bis mit 30 Stück pr. Stück 4 Pfl.
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é" mehr als GG00 21
d) Bei Abholung der Briefe von Seiten der
Empfänger bei der Postanstalt
aa) für die von den Bewohnern eines Postorts
bei der Postanstalt des letzteren abgeholten,
an dieselben entweder mit den Posten weiter-
her eingegangenen Briefe rc. oder an sie ge-