Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

« (145) 
  
Posi- 
tion. 
  
     
Gegenstand der Tare. 
Betrag 
oder sonstige 
Festsetzung 
der Gebühren. 
    
Vergl. Post- 
ordnung. 
  
1859. 
  
richtete Local = Stadt= und Lanbdbriefe 2c. 
die tarifmäßigen Bestell= und Quittungs- 
gebühren wie bei der erfolgten Bestellung der 
Briefe 2c. nach Pos. 3 unter a. 
— 
bb) bei Abholung der nach Orten des gant- 
bestellbezirks bestimmten Briefe 2c. bei der 
Postanstalt dieses Bezirks, 
1) bei den mit den Posten weiterher 
gekommenen Briefen 2c. 
wenn die Postsendungen nach dem 
Wohnorte des Adressaten wöchentlich 
wenigstens sechsmal regelmäßig 
bestellt werden: « 
für eine Sendung, über welche zu 
quittiren ist und für ein Fascikel 
über 8 Loth. . . 
dagegen 
für einen gewöhnlichen Brief bis 
8 Loth einschließlich der Vorschuß- 
briefe 
wenn die Postsendungen nach vem 
Wohnorte des Adressaten wöchentlich 
weniger als sechsmal regelmäßig 
bestellt werden: 
für eine Sendung, über welche zu 
quittiren ist und für ein Faseikel 
über 8 Loth 
wogegen für einen Fewöhnlichen « 
Brief bis 8 Loth, einschließlich der 
Votschußbriefe, eine Gebühr bei der 
Abholung nicht erhoben wird; 
  
6 Pf. 
3 Pf. 
3 P. 
23 
 
	        
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