Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

  
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Posi- „Betrag, Vergl. Post 
tion. Gegenstand der Tare. rmieenn annung 
der Gebühren. 
fl) bei Expreßbriefen aus Orten des Sächsischen 
Postbezirks 
1) im Postorte 
für einen Brief (einschließlich der 
Ouittungsgebühr) 3 Ngr. 
a. Z 
Tage für ein Packet und die dazu ge- 
hörige Adresse (einschließlich der 
Quittungsgebühr) 5 Mgr. 
ur für einen Brief (einschließlich der 
g acht— Ouittungsgebühr) . 6 Ngr. 
(Packete und Packetadressen werden 
zei zur Nachtzeit nicht bestellt.) 
2) nach Orten des Landbestellbezirks 
das Expreßbotenlohn, welches 
für einen nach der Entfernung 2c. berechnet 
Brief) wird, 
oder ein für die Besorgung eines Expreß- 
Packet boten . ZNgr. 
an Quittungsgebühr 6 Pf. 
4. Briefporto: .....·.... 856. 
8 bis mit 5 Meilen 1 Ngr. 
für den einfachen Brief 5 Meilen. 2 r. 
—————————x — 
(vergl. Pes. 16) mehr beträgt süber 5 Meilen2 Ngr. 
5. Contogebühren: . ..... §77. 
für das höchstens einmonatliche Creditiren 5 Procent 
der creditirten 
Summe oder 
11 Ngr. 
pro 1 Thlr. 
  
  
  
  
23“
	        
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