Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

  
  
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Posi „Beteg. Vergl. Post 
- oder sonstige Vergl. Post- 
tion. Gegenstand der Tare. Festsezung ordnung. 
der Gebühren. 
6. Einzahlungsscheine, s. Pos. 19. 
7. Expreßbriefe, s. Pos. 3 unter f. 
8. Extrapost= und Couriertaxe: ... . . §79. 
a)anRittgeldpr0leerdjbeiExtraposten 12zNgr. 
und 1 Postmeile bei Courierposten 171 Ngr. 
b) für einen eingestellten Stationswagen pro Post- 
meile . . 77 Ngr. 
) an Postillonstrinkgeld 
bei einer Bespannung mit 2 Pferden, 3 bis 4 Pferden, 6 Pferden, 
für 1 2 Postmeile und darunter 8 Ngr. 12 Ngr. 20 Mgr. 
. eine jede Postmeile darüber S. 71 12 
jede 1 Postmeile nehe 1 11 24 
d) an Schmiergeld und Wagenmeistergebühr: 
wenn mit Fett geschmiert wird, pro Wagen 5 Ngr. 
wenn gewöhnliche Schmiere ver- 
wendet wird, oder 
: « 4 . 
der Reisende das Material dazu pro Wagen Ngr 
hergiebtt 
wenn nicht geschmiert wird 21 Ngr. 
9. Gewichtsporto, s. Pos. 16. 
10. Insinuationsgebühr, vergl. Pos. 3 unter à aa. und baa. 2 Ngr. 8 74. 
11. Kofferträgergebühren, s. Pos. 17. 
12. Kreuzbandsendungen: 858. 
das Porto für frankirke KHrenzbandsendungen, ohne 
Unterschied der Entfernung für jedes Loth excl. 3 Pf. 
und zwar so lange, bis die Packereitaxe erreicht 
wird, welche sodann eintritt (vergl. Pos. 16). 
  
  
 
	        
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