Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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Nachrichtsertheilung bei Verhaftung eines Postbeamten § 11, zu § 15 des Pestgesetzes. 
Hülfsvorspann. .. . -12,--17,- -. 
Spannbezirke - unter 1 
Spannlisten 0 * 2 
Spannzettel. 42 2 
Verpflichtung der Ortsobrigkeit . --: -4. 
Wechsel des Spanndienstes 4 * 5 
Spannmanuale * 6 
Ablehnungsgründe = 7v 
a) für Ortschaften, 
b) für Ortseinwohner. 
Umfang des Spanndienstes . . .-- -8« 
Obliegenheiten der Anspänner " „ 9. 
Entschädigung der Anspänner im Falle der ich 
ihrer Pferdi „ . 10. 
Aufenthalt der Anspänner am Stationsorte ... -- -11. 
Anzeigen wegen verweigerten oder nicht rechtzeitig gestallten 
Hülfsvorspanns -2 -Ê12. 
Einziehung rückständiger und Rückerstattung zu viel gezahlter 
Postgebühren -18, zu 8 18 des Postgefetzes. 
Gleichstellung der Postvorstände in Bezug auf die unter- 
haltung von Passagierstuben . 14, 20 - 
Nähere Bezeichnung der spanndienstfreien Postpferde -15, -2 21 - - 
Obliegenheiten der Transportunternehmer .. e186, -8822 und 23 des Postgesetzes. 
III. Abschnitt. 
Von der Gewährleistung der Postanstalt. 
Vorschriften in Bezug auf die äußere Beschaffenheit der Post- 
sendungeen 1 J8§ 17, zu §§ 24, 25, 28, 33 und 34 
a) Allgemeine: des Postgesetzes. 
Außenseite = nnter 1. 
Adresse " .# 2. 
Signatur „" * 3. 
Verpackung " -4 -4 
Verschluß : . 5 
b) Besondere: 
Begleitbriefe zu Fahrpostsendungen 6 = 6. 
Geld= und Werthsendungen, * „ 7. 
Baareinzahlungen 1 
Vorschußsendungen „" -9. 
Recommandirte Briefe * ½: *: 10. 
Retourrecepisse, Laufzettel = 11. 
Expreß zu bestellende Sendungen „" 12. 
1859. 24
	        
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