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Gesch -und Verorduungsb lalt
für das Königreich Sachsen,
Oies Stück vom Jahre 1859.
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— 38) Bekunntmachung
die dem Vorschußvereine zu Loschwitz bewilligte Stempelbefreiung betreffend;
vom 16ten Mai 1859.
Des Finanzministerium hat dem im Dorfe Loschwitz bei Dresden errichteten Vorschußvereine
in Anerkennung seines gemeinnützigen Zwecks und zu dessen Unterstützung für die bei dem-
selben vorkommenden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften, welche bei gegebenen
Vorschüssen zur Sicherstellung des Vereins von dessen Mitgliedern oder von Bürgen ausgestellt
werden, insoweit die Vorschüsse den Betrag von Funfzig Thalern — — nicht übersteigen,
Befreiung von der in der Stempeltaxe des Mandats vom 1 lten Januar 1819 unter den
Worten: „Schuldverschreibung“ und „Fidejussiones und Bürgscheine“ geordneten Stempel-
abgabe bis auf Widerruf bewilligt, wohingegen eine weitere Befreiung von der Stempelabgabe,
sowohl beim Schriften= als Werthstempel, in Angelegenheiten des genannten Vorschußvereins
nicht stattfindet.
Solches wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Dresden, am 1 öten Mai 1859.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Zenker.
K 39) Bekanntmachung,
die Aufhebung des Bezirksgerichts Augustusburg betreffend;
vom 24sten Mai 1859.
M Allerhöchster Genehmigung hat das Justizministerium die Aufhebung des Bezirks-
gerichts Augustusburg beschlossen und zu diesem Behufe Folgendes bestimmt:
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