Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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Gesch -und Verorduungsb lalt 
für das Königreich Sachsen, 
Oies Stück vom Jahre 1859. 
  
  
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— 38) Bekunntmachung 
die dem Vorschußvereine zu Loschwitz bewilligte Stempelbefreiung betreffend; 
vom 16ten Mai 1859. 
Des Finanzministerium hat dem im Dorfe Loschwitz bei Dresden errichteten Vorschußvereine 
in Anerkennung seines gemeinnützigen Zwecks und zu dessen Unterstützung für die bei dem- 
selben vorkommenden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften, welche bei gegebenen 
Vorschüssen zur Sicherstellung des Vereins von dessen Mitgliedern oder von Bürgen ausgestellt 
werden, insoweit die Vorschüsse den Betrag von Funfzig Thalern — — nicht übersteigen, 
Befreiung von der in der Stempeltaxe des Mandats vom 1 lten Januar 1819 unter den 
Worten: „Schuldverschreibung“ und „Fidejussiones und Bürgscheine“ geordneten Stempel- 
abgabe bis auf Widerruf bewilligt, wohingegen eine weitere Befreiung von der Stempelabgabe, 
sowohl beim Schriften= als Werthstempel, in Angelegenheiten des genannten Vorschußvereins 
nicht stattfindet. 
Solches wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Dresden, am 1 öten Mai 1859. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
  
Zenker. 
  
K 39) Bekanntmachung, 
die Aufhebung des Bezirksgerichts Augustusburg betreffend; 
vom 24sten Mai 1859. 
M Allerhöchster Genehmigung hat das Justizministerium die Aufhebung des Bezirks- 
gerichts Augustusburg beschlossen und zu diesem Behufe Folgendes bestimmt: 
1859. 25
	        
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