(XVIII )
Stadt, — das dasige Gerichtsamt wird in das Bezirksgericht
Oederan,
Chemnitz einbezirkt
Oesterreich, Kaiserreich, — Uebereinkunft zwischen der dasigen und hiesigen
Regierung über die Regelung des paßpolizeilichen Dienstes der beider-
seitigen Polizeicommissariate in dem Bahnhofe zu Bodenbach
— — Bieitritt der dasigen Regierung zu der wegen Legitimation der
Reisenden vermittelst Paßkarten zwischen der Königlich Sächsischen
und mehreren anderen deutschen Regierungen bestehenden Uebereinkunft
Ordnung der evangelischen Schullehrerseminare im Königreiche Sachsen
Oschatz, Bezirkssteuereinnahme, — Einziehung derselben und Vereinigung
des dasigen Steuerbezirks mit dem Steuerbezirke Wurzen
P.
Pässe, zum Transporte von Leichen ausgestellte, — Uebereinkunft zwischen
der hiesigen Regierung und der Fürstlich Reußischen Regierung zu
Greiz wegen gegenseitiger Anerkennung derselben
Papierfabrik in Dresden — Bestätigung der Statuten des zu deren Be-
triebe zusammengetretenen Actienvereins
Paßkarten — Beitritt der Kaeiserlich Oesterreichischen Regierung zu der
wegen Legitimation der Reisenden vermittelst derselben zwischen der
Königlich Sächsischen und mehreren anderen deutschen Regierungen
bestehenden Uebereinkunft .
——zurLegit1mat1onder Reisenden ubzuftelende — erbohung des Preise
derselben .. .
Paßpolizei im Bahnhofe zu Bodenbach — veren Regelung
Personalsteuer, s. Gewerbe= und Personalsteuer.
Pferde — das Verbot wider deren Ausfuhr über die ie Zollgrenze wird wiederum
aufgehoben . ..
— Gesetz über deren shebung fur den Bedarf der Armee im 7 Falle der
Kriegsbereitschaft
— Aunsführungsverordnung hierzu
Plauen, Stadt, — Anleihe der dasigen Commun zum Behufe der Ab-
lösung der auf einigen Häusern der Stadt Plauen haftenden Brau—
berechtigungen
Polizeicommissare, Königlich Säcchsische und Kaiserlich Oesterreichische,
im Bahnhofe zu Bodenbach stationirte. — Uebereinkunft zwischen der
Königlich Sächsischen und Kaiserlich Oesterreichischen Regierung über
Regelung des paßpolizeilichen Dienstes derselbben
Post — Einschärfung der Vorschriften über Zusendung gerichtlicher badungen
und Verfügungen durch selbige
Postanstalten im Königreiche Sachsen — deren Clastficirung
Postregal — Gesetz über dessen Ausübung
— Postordnung zu Ausführung des obigen Gesetzes
— Nachträge zu vorgenannter Postordnung
Poststrafsachen — Verfahren dabei.
Tag.
24 Mai
22 Jan.
19 Nov.
15 Juni
15 März
20 Jan.
18 April
19 Nov.
29 Dec.
22 Jan.
7 März
124 Dec.
16 April
6 Juli
6 Juli
14 Sept.
22 Jan.
21 März
25 Nov.
7 Juni
7 Juni
10 Aug.
7 Juni
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