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Nr.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
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24.—
25.
26.
27.
28.
Für das Verfahren über geführten Beweis oder Gegenbeweis, geführte
Bescheinigung oder Gegenbescheinigung, gleichviel ob dasselbe in Schriften
oder satzweise stattgefunden hat, 2 Thlr. —. — bis .
Für die Anmeldung einer Forderung in einem Edictaltermine oder in
einem Liquidationstermine und für das Verfahren über dieselbe mit
dem Contradictor oder dem Rechtsvertreter 1 Thlr. —. — bis
Dem Contradictor oder dem Rechtsvertreter für das rechtliche Verfahren
über die Anmeldung eines Anspruchs 1 Thlr. —. — bis
Für das Entwerfen von Erinnerungen wider ein Verzeichniß von Ver-
mögensgegenständen oder eine Rechnung und das Verfahren hierüber
mit der Gegenpartei 2 Thlr. —. — bis. .
Für Beantwortung der wider ein Verzeichniß von Vermögensgegenständen
oder eine Rechnung gezogenen Erinnerungen und das Verfahren hierüber
mit der Gegenpartei 2 Thlr. —. — bis. .
Für Entwerfung einer Schrift zur Einwendung einer Appellation,
Leuterung oder eines Recurses —-- 20 Ngr. —= bis
und
wenn die Schrift zugleich die Ausführung der Beschwerden enthält,
1 Thlr. —. — bis .
Für die Schrift zur Ausführung einer Appellation oder eines Recurses
1 Thlr. —. — bis .
Für die Schrift zur Widerlegung einer Appellation oder eines Recurses
oder der zu weiterer Ausführung der Appellation oder des Recurses
eingereichten Schrift 1 Thlr. —-- —- bis. ..
FürdasVerfahrenaufeineLeuteruug3Thlr.—-—-bis
Für das rechtliche Einbringen und das Verfahren wegen Justification
einer Appellation 5 Thlr. —. —: bis . .
EinemHülfsactusbeizuwohnen—-15Ngr.—-bis.
und wenn derselbe über eine Stunde dauert, für jede neu anfangende
Stunde noch. .
Für ein Schreiben, in welchem bei einer Behorde auf eine e Verfügung
oder Anordnung oder Vornahme einer amtlichen Handlung angetragen
wird, —- 15 Ngr. —- bis
Für eine ausführliche Vorstellung oder eine cherversteliuns 2 Thlr.
— . — bis .
Thlr.
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