Weitere
Bestimmungen
darüber.
Aufnahme in
das Seminar.
Anmeldung.
Alters-
erfordernisse.
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es kann daher in Zukunft den Seminarlehrern ebensowenig gestattet werden, Nebenämter zu
bekleiden, gleichzeitig noch anderen Anstalten zu dienen oder durch Privatunterricht ihre Kraft
zu theilen, als es in der Regel überhaupt gar nicht und daher nur ausnahmsweise und vor-
übergehend vorkommen soll, daß außerhalb des Lehrercollegiums stehende Kräfte zur Deckung
einzelner Unterrichtsgegenstände im Seminare aushülfsweise beigezogen werden.
6. Der Director des Seminars ist bis zu wöchentlich 16, ein jeder der am Seminare
angestellten Lehrer aber bis zu wöchentlich 26 Unterrichtsstunden, mit Einrechnung der Unter-
richtsstunden in der Seminarschule, verpflichtet; überdieß aber haben Director und Lehrer
Allem, was zur Förderung des Wohls der Anstalt und zur Erreichung ihres Gesammtzwecks
dient, sich willig und pflichtgetreu zu unterziehen.
Hiernächst liegt dem Director die Vertretung der ganzen Anstalt nach Außen, der Ver-
kehr und die Vermittlung desselben mit den vorgesetzten Behörden, sowie die einheitliche Leit-
ung der Anstalt nach Innen, sowohl den Lehrern als den Zöglingen gegenüber, ob. In diesen
directorialen Verpflichtungen hat denselben in der Regel nur der erste Oberlehrer zu unter-
stützen und zu vertreten, welchem daher, gleichwie dem Director selbst, wo es sich thun läßt,
Wohnung im Seminargebäude anzuweisen ist.
Wo dieß zur Zeit die Räumlichkeiten noch nicht gestatten, kann ein zuverlässiger Hülfs-
lehrer außer dem Director im Seminargebäude einlogirt und, jedoch nur zur Beaufsichtigung
der Zöglinge und zur Aufrechthaltung der Hausordnung unter specieller Vertretung des
Directors, mit verwendet werden.
Das Wohl der Anstalt, die Ergebnisse des Unterrichts und der Erziehung, sowie alle
wichtigeren Disciplinarfälle beräth der Director mit dem gesammten Lehrercollegium allmonat-
lich, nach Bedürfniß öfters und sofort, in Conferenzen, über welche ein vollständiges, soweit
nöthig, die Motiven enthaltendes Protocoll zu führen ist.
7. Die Aufnahme in das Seminar findet alljährlich nur einmal kurz vor Beginn des
neuen Seminarcursus, und zwar auf Grund besonderer Anordnung bei einigen Seminar-
anstalten zu Ostern, bei den übrigen zu Michaelis, Statt und kann im Laufe des Jahres und
außer der Zeit nur ausnahmsweise in einzelnen Fällen mit Genehmigung der Kreisdireetion
geschehen. Die Anmeldung dazu erfolgt bei dem Director des Seminars, welcher die Gesuche
um Aufnahme unter Auschluß der beigefügten Zeugnisse und einer tabellarischen Uebersicht
über die Angemeldeten mindestens acht Tage vor dem Aufnahmetermine bei der vorgesetzten
Kreisdirection einzureichen hat. ·
88.DieAufnahmeindasSeminarhatinderRegelnichtvorErfüllungdes
16teuLebensjahreszuerfolgen,solljedochbeiJiinglingen,diebesondereHoffnungengeben,
dispensationsweisefrüher,inkeinemFalleabervorErfüllungdes15tenLebensjahresstatt-
finden. Dagegen sollen junge Männer, welche sich von einem anderen, besonders gewerblichen