Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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und unter einer solchen Controle, daß die Disciplin der Anstalt darunter nicht Schaden leidet. 
Auch sind dergleichen Beurlaubungen nur des Sonntags Nachmittags, an Wochentagen aber 
nur ausnahmsweise und nur in der unterrichts- und arbeitsfreien Zeit, niemals jedoch für die 
Zeit nach dem Abendessen zu gewähren. 
#23. Das Tabakrauchen in und außer dem Seminare, das Betreten öffentlicher Schänk- Einzelne Ver— 
stätten bei Ausgängen und Beurlaubungen oder bei gemeinsamen Spaziergängen, außer in bote. 
Gegenwart eines Seminarlehrers oder in Begleitung der Eltern oder Verwandten des Zög- 
lings, Rohheiten und Unsittlichkeiten aller Art, in oder außer dem Seminare begangen, sind 
als der Hausordnung des Seminars zuwiderlaufend anzusehen. 
§&24. Die Genehmigung, zum Behnfe eines Nebenverdienstes in Familien einige Un-Privatstunden. 
terrichtsstunden zu ertheilen, ist den Zöglingen der beiden untersten Seminarcurse niemals und 
unter keiner Voraussetzung, den Zöglingen der beiden obersten Curse aber nur ausnahmsweise 
und unter strengster Auswahl bei vorzüglicher Tüchtigkeit und Würdigkeit von dem Director 
zu ertheilen, welcher selbst für die wenigen Ausnahmsfälle, in denen er eine solche Genehmigg 
ung zu geben berechtigt sein soll, dabei die Rücksicht auf das Strengste zu beobachten hat, daß 
dadurch das öffentliche Schulwesen des Seminarorts nicht beeinträchtigt werde, auch kein Zög- 
ling mehr als vier Stunden wöchentlich annehmen und diese nur in der unterrichtsfreien Zeit 
des Tags, nie aber in den Stunden nach dem Abendessen ertheilen darf. 
625. Zur christlichen Hausordnung des Seminars gehört es, daß jeder Tag mit Gebet Religiöse 
begonnen und beschlossen werde. Dazu versammeln sich sämmtliche Zöglinge des Seminars rane 
am Morgen nach dem Aufstehen und am Abende vor dem Schlafengehen in Gegenwart des dacht. 
Directors oder eines anderen Seminarlehrers und beginnen und beschließen den Tag mit Lesung 
eines kurzen Abschnittes aus der heiligen Schrift, mit einem Gebete und dem Gesange eines 
oder einiger Liederverse. 
Die diese Andachten leitenden Lehrer aber haben durch ihre eigene Herzensstellung und le- 
bendige Theilnahme, durch die Wahl angemessener Gebete und durch den Wechsel zwischen ge- 
druckten und freien eigenen Formen des Betens, endlich durch wahre Innerlichkeit, durch rechtes 
Maaß und heilsame Beschränkung vor Allem dahin zu wirken, daß durch dergleichen Andachten 
die Herzen auch wirklich bereitet und daß die Gebetsstimmung und das innerliche zu Gott ge- 
wendete Wesen, welches sie wecken und pflegen sollen, nicht etwa durch einen blosen Gebets- 
mechanismus mehr gehemmt als gefördert werden. 
& 26. Außerdem findet des Montags am Anfange jeder Schulwoche früh in Gegenwart b) Schulan- 
der Seminarzöglinge und, wo nicht zur Zeit noch besondere örtliche Hindernisse entgegenstehen, dacht. 
auch der zum Unterrichte versammelten Kinder der Seminarschule, sowie unter Theilnahme aller 
Seminarlehrer, welche beim Anfange des Unterrichts in den verschiedenen Seminar= und Se- 
minarschulclassen betheiligt sind, eine gemeinschaftliche Andacht mit Gesang und Gebet Statt. 
1859. 39
	        
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