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weichende und seltner vorkommende Größen, z. B. 2 Kanne, sind durch Einschleifen des
Bruches zu bezeichnen.
#5. Die Taxe für das Aichen von Flüssigkeitshohlmaaßen wird, beziehendlich unter
Aufhebung der abweichenden Sätze der Taxe vom 1 2ten März 1858 folgendermaaßen
bestimmt: Neue. Bereits geaichte.
Maaße unter 1 Kanne 1 Ngr. — Pf. 1 Ngr. — Pf.
„ von 1 „ 2 „ — „ 2 „ — „
J7 7“ 1 77 . « · « 3 7% „7 2 // 5 »
,,über1,,bisl7Kanneu.5,,-—» 4,,-—.—»
Dieselben Maaße mit Zäpfchen nur die Hälfte.
Aichkannen von 18 Kannen und Gefäße
und Gebinde von 18 bis 50 Kannen 7 „ 5 „ 7 „ 5„
Gebinde über 50 bis 71 Kannen 10 „ — „ 10 „ — „
Gebinde vom Eimer bis zur Tonne 15 „ — „ 15 „ — „
Gebinde über eine Tonelr 20 „ — „ 20 „ — „
Gebinde in Parthieen von 100 Stück und mehr nur die Hälfte.
Dresden, den 2 Ssten December 1858.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust. Demuth.
MÆD5Z) Decret
wegen Bestätigung der Statuten der Sächsischen Glashüttengesellschaft;
vom 20sten December 1858.
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den
Statuten der Sächsischen Glashüttengesellschaft die von dem Directorium und Ausschusse der
letzteren nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung andurch ertheilt, daß den Bestimmungen
dieser Statuten allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Bestätigungsdecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 20sten December 1858.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust. Demuth.
Letzte Absendung: am 26sten Januar 1859.