Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(10 ) 
weichende und seltner vorkommende Größen, z. B. 2 Kanne, sind durch Einschleifen des 
Bruches zu bezeichnen. 
#5. Die Taxe für das Aichen von Flüssigkeitshohlmaaßen wird, beziehendlich unter 
Aufhebung der abweichenden Sätze der Taxe vom 1 2ten März 1858 folgendermaaßen 
bestimmt: Neue. Bereits geaichte. 
Maaße unter 1 Kanne 1 Ngr. — Pf. 1 Ngr. — Pf. 
„ von 1 „ 2 „ — „ 2 „ — „ 
J7 7“ 1 77 . « · « 3 7% „7 2 // 5 » 
,,über1,,bisl7Kanneu.5,,-—» 4,,-—.—» 
Dieselben Maaße mit Zäpfchen nur die Hälfte. 
Aichkannen von 18 Kannen und Gefäße 
und Gebinde von 18 bis 50 Kannen 7 „ 5 „ 7 „ 5„ 
Gebinde über 50 bis 71 Kannen 10 „ — „ 10 „ — „ 
Gebinde vom Eimer bis zur Tonne 15 „ — „ 15 „ — „ 
Gebinde über eine Tonelr 20 „ — „ 20 „ — „ 
Gebinde in Parthieen von 100 Stück und mehr nur die Hälfte. 
Dresden, den 2 Ssten December 1858. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Demuth. 
MÆD5Z) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Sächsischen Glashüttengesellschaft; 
vom 20sten December 1858. 
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten der Sächsischen Glashüttengesellschaft die von dem Directorium und Ausschusse der 
letzteren nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung andurch ertheilt, daß den Bestimmungen 
dieser Statuten allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Bestätigungsdecret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 20sten December 1858. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Demuth. 
Letzte Absendung: am 26sten Januar 1859. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.