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15) Position 27, a sind die Worte: „und Pappdeckel“ zu streichen; dagegen ist in der
Anmerkung hinter dem Worte: „Pack-Papier“ einzuschalten: „sowie von Pappdeckeln und
Preßspähnen."
160 Position 30, a anstatt der Bestimmungen unter à 1 und 2 ist die folgende auf-
zunehmen:
a. „Gefärbte Seide und Floretseide, ferner !4„„
Garn aus Baumwolle und Seide beim Eingange
1 Centner 8 Thlr. — Ngr. oder 1 4 Fl. — Kr.
Die Tara von
16 in Fässern und Kisten,
9 in Ballen
bleibt unverändert.
17) Position 30, b und c ist zu setzen: „Bänder, Borten und Tülle “ anstatt:
„Bänder und Borten.“
18) Position 36 ist zu setzen: „Fett von Rind= und Schafvieh,“ anstatt: „Thierfett."“
19) Position 36, a ist der Abgabensatz beim Eingang für Talg vom Centner auf
1 Thlr. —. Ngr. oder 1 Fl. 45 Fr. zu ermäßigen; daneben fällt die Vergütung für
Tara weg.
20) Position 37 sind die eingeklammerten Worte: „Mineraltheer und anderer“ zu
streichen.
21) Position 40 ist anstatt des Wortes: „Wachsleinwand“ zu setzen: „Wachstuch.“"
22) Position 40, b soll es heißen: „Malertuch und Ledertuch,“ anstatt: „und Malertuch.“"
23) Position 42, a ist zuzusetzen „alter Bruchzink."
III. Fünfte Abtheilung des Tarifs.
1) Ziffer II. ist dahin abzuändern:
„Der dem Tarife zum Grunde liegende, im Zollvereine mit Ausnahme des König-
reichs Bayern und des Kurfürstenthums Hessen als allgemeines Landesgewicht einge-
führte Zoll-Centner ist in hundert Pfunde getheilt und es sind von diesen
Zoll-Pfunden
1120 1000 Bagyerischen Pfunden,
2000 1000 Rheinbayerischen Kilogrammen,
935 /% = 1000 Kourhessischen Pfunden.
Demnach sind gleich zu achten:
Zoll-Pfunde:
28 = 25 Bayerischen Pfunden,
2 = 1 Rheinbayerischen Kilogramm,
14 —= 15 Krrhessischen Pfunden,
%