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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgestellt worden.
Dresden, am 3ten October 1859.
. Ministerium des Innern.
(gez.) Frhr. v. Beust. Demutz.
890 Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Creditvereins nebst Vorschußbank zu Riesa;
vom 24 sten October 1859.
De- Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Sta-
tuten des Creditvereins nebst Vorschußbank zu Niesa die gebetene Bestätigung mit der Wirkung
ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 24sten October 1859.
1. Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust. Demuth.
K 90) Bekanntmachung,
die dem Vorschußvereine zu Bischofswerda und dem Creditvereine nebst Vorschuß-
bank zu Riesa verwilligte Stempelbefreiung betreffend;
vom Sten November 1859.
Des Finanzministerium hat dem Vorschußvereine zu Bischofswerda und dem Creditvereine
nebst Vorschußbank zu Riesa in Anerkennung des gemeinnützigen Zwecks dieser Vereine und
zu deren Unterstützung, für die bei denselben vorkommenden Wechsel, Schuldverschreibungen
und Bürgschaften, welche bei gegebenen Vorschüssen zu Sicherstellung der Vereine von deren
Mitgliedern oder von Bürgen ausgestellt werden, insoweit die Vorschüsse den Betrag von
Funfzig Thalern —- —:= nicht übersteigen, Befreiung von der in der Stempeltaxe des
Mandats vom 1 lten Januar 1819 unter den Worten: „Schuldverschreibung“ und „Fldei-
jussiones und Bürgscheine“ geordneten Stempelabgabe bis auf Widerruf bewilligt, wohin-
gegen eine weitere Befreiung von der Stempelabgabe, sowohl beim Schriften= als Werths-