Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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stempel in Angelegenheiten der genannten Vereine nicht stattfindet, was hierdurch zur Nach- 
achtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am Sten November 1859. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. Zenker. 
MÆ 91) Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten der Actienbierbrauerei zum Feldschlößchen zu 
Dresden; 
vom 7ien November 1859. 
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Sta- 
tuten des unter der Firma: „Actienbierbrauerei zum Feldschloßchen“ in Dresden begründeten 
Actienvereins die gebetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen 
derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 7ten November 1859. 
. Ministerium des Innern. 
C#ez.) Frhr. v. Beust. 
  
Demnth. 
  
92) Bekanntmachung, 
die Betriebseröffnung auf der Zittau-Reichenberger Bahn betreffend; 
vom 15ten November 1859. 
Nech Vollendung des Baues der Zittau-Reichenberger Eisenbahn ist der 
1ste December dieses Jahres 
zur Eröffnung des Betriebes auf derselben festgesetzt worden. 
Die Leitung des Betriebes auf gedachter Bahn, auf welcher innerhalb des Königreichs 
Sachsen 
das zugleich für die Löbau-Zittauer Bahn bestimmte 
Bahnamt Zittau, 
innerhalb des Königreichs Böhmen 
die Bahnexpeditionen Grottau und Kratzan 
und 
die Bahnhofinspection Reichenberg
	        
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