Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(351) 
die Strafrechtspflege 
Bezirksgerichte 
tabelle. 
4. 5. 6. 7. 
Zahl E (Von dn durch ehterrstcge Von den zur Haupt- 
rkenntniß erledigten Untersuchungen « 
der Untersuchungen, welche verhandlung verwiesenen 
dauerten bis zum ersten Erkenntnisse Zahl Angeschuldigten wurden 
allseitig erledigt ind Unerledigt sind über der vertheidigt 
b bis mit 3 Monate über dl 
begonnen egonnen 3 Monate. bis mit 13 Hauptverhandlungen n Pth- nicht 
im Jahre in den im Jahre in den bnate Jahr. ahr. " " 
18. Vorjahren. 18.. Vorjahren. wendig. nothwendig. 
Sa. Sa. Sa. Sa. 
Sa. 
  
  
  
  
  
  
  
Zu Colonne 4. Hierbei ist auf die Zahl der betheiligten Angeschuldigten keine Rücksicht zu nehmen. 
Als unerledigt ist auch diejenige Untersuchung zu betrachten, welche rücksichtlich nur einiger Bezüchtigten noch unerledigt, 
rücksichtlich der übrigen Bezüchtigten aber bereits erledigt sind. 
Bei der Berechnung gilt als Anfangspunkt der Tag, an welchem die Untersuchung eröffnet worden ist. 
Hier sind überhaupt die in dem betreffenden Jahre abgehaltenen Hauptverhandlungen ohne Unterschied, ob die Unter- 
Zu Colonne 5. 
Zu Colonne 6. 7 
suchung rechtskräftig beendigt ist oder sonst ihre Erledigung gefunden hat, zu berücksichtigen. 
  
  
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