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MN Verordnung,
die Richtung einer Zweigbahn der Staatskehlenbahn bei Zwickan betreffend;
vom öten Februar 1859.
Nch Maaßgabe & 3 der Verordnung vom 11 1ten April 1853 (Gesetz= und Vererdnungs-
blatt vom Jahre 185.3, Seite 67 fg.) und auf Grund des vorgelegten, von dem Ministerium
des Innern im Einverständnisse mit dem Finanzministerium genehmigten Detailplanes wird
hierdurch bekannt gemacht, daß die Verlängerung der von dem Kohleuschachte des Steinkohlen=
bauvereins zu Zwickaun, Vereinsglück, führenden Zweigeisenbahn, um den von gedachtem Vereine
niedergebrachten dritten Schacht mit der von Zwickau nach Cainsdorf führenden Staalskohlen-
bahn in Verbindung zu setzen, die Flur von
Z„ Zwickau
trifft.
Die im & 1 der genannten Verordnung enthaltenen, auf die Exprepriation bezüglichen
Bestimmungen haben daher auf diesen Flurbezirk und die innerhalb desselben von der projec-
tirten Bahnanlage betroffenen Grundstücke allenthalben Anwendung zu leiden.
Dresden, den 5ten Februar 1859.
Ministerium des Innern.
Flhr. v. Beust. Demuth.
10) Decret
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Meißen;
vom 31 sten Januar 1859.
D. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den
Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Meißen die nachgesuchte Bestätigung mit
der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allenthalben genau nachgegangen
werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges-
Decret-
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 3 1sten Januar 1859.
Ministerium des Innern.
(gez.) Frhr. v. Beust. Demutdh.
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