Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

( 40 ) 
C. 
ter 
Dividendenschein 
zur 
Actie Lit. A. 
der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft. 
Gegen Rückgabe dieses Scheines wird den 2ten Januar — 1 sten Juli 18 naaus der Casse 
der unterzeichneten Gesellschaft die für den gedachten Termin statutenmäßig zu bestimmende 
     
  
  
   
und bekannt zu machende Dividende ausgezahlt. 
......... 18.. 
Directorium 
der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft. 
Zittau, den 
(Facsimilirte Unterschriften der drei Directoren.) 
(L. S.) 
D. 
Nach §& 19 der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstermine an 
ter 
nicht erhoben sind, der Gesellschaftscasse, und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig. 
Dividendenschein 
zur "4 
Actie Lit. B. 
Ei 
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der (öbau-Zittauer 
   
  
  
  
  
18 
Gegen Rückgabe dieses Scheines wird den 2ten Januar — A1Isten Juli 18. aus der 
Casse der unterzeichneten Gesellschaft die für den gedachten Termin auf die Actie Lit. B laut 
Directorium 
dem Nachtrage zu den Statuten zu bestimmende und bekannt zu machende Dividende ausgezahlt. 
Zittau,bden 
der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft. 
(Facsimilirte Unterschriften zweier Directoren.) 
(L. S.) 
Nach & 19 der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstermine an 
nicht erhoben sind, der Gesellschaftscasse, und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig.
	        
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