Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(442 ) 
M 13) Decrret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Waldenburg; 
vom 16ten Januar 1859. 
De- Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Statuten 
des Vorschußvereins zu Waldenburg die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, 
daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 1 öten Januar 1859. 
Ministerium des Innern. 
(gez.) Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
  
14) Verordnung, 
das Verbot der Ausführung von Pferden über die Zollgrenze betreffend; 
vom 7ten März 1859. 
W Allerhöchster Genehmigung wird die Ausführung von Pferden über die Zollvereins= 
grenze vom 1 Oten dieses Monats an bis auf Weiteres hierdurch verboten. 
Es soll jedoch durch diese Maaßregel der gewöhnliche kleine, namentlich landwirthschaft- 
liche Verkehr an der Grenze nicht gestört werden, und ist deshalb entsprechende Anordnung 
getroffen worden. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, am 7ten März 1859. 
Finanz-Ministerium. 
v. Friesen. 
Schäfer. 
  
Letzte Absendung: den 12ten März 1859.
	        
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