Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

Versetzungen. 
Halbjährige 
Censuren. 
(112 ) 
Zu den freien Arbeiten wird den Schülern ein Thema aus dem Kreise ihres Verständ 
nisses gegeben. Die übrigen sprachlichen, geometrischen und arithmetischen 2c. Aufgaben sin 
in Angemessenheit zu der Aufgabe der Classe nach Maaßgabe des Lectionsplans zu wählen, 
alle Aufgaben aber von den betreffenden Lehrern, welche den Unterricht in den verschiedenen 
Gegenständen ertheilen, zuvor dem Director zur Genehmigung vorzulegen. 
55. Auf Grund und nach dem Ergebnisse dieser Prüfungen, in Verbindung mit den 
im Laufe des vorhergehenden Semesters über die Fortschritte und das Betragen der Zöglinge 
gemachten Wahrnehmungen, sind von dem Elassenvorsteher unter Zuziehung der in der Classe 
sonst beschäftigten Lehrer, zu Michaelis die Versetzungen der Schüler innerhalb ihrer Elassen 
zu berathen und die Classenordnung vorläufig festzustellen, zu Ostern aber die Versetzungen 
vorzubereiten und dem Director und durch diesen der Lehrerconferenz zur Beschlußfassung 
vorzulegen. 
* 56. Ebenso wird nach Beendigung der halbjährigen Prüfungen auf Grund der bei 
denselben sowie während des abgelaufenen Semesters gemachten Wahrnehmungen jedem Schüler 
eine von dem Elassenlehrer auszufertigende Censur über 
Fleiß, 
Fortschritte und 
sittliches Betragen 
ausgehändigt und auf selbiger auch die Zahl der etwa vorgekommenen Schulversäumnisse 
angemerkt. 
In jeder dieser Beziehungen sind die Schüler nach fünf Graden zu censiren, welche mit 
den Worten 
sehr gut, 
gut, 
genügend, 
kaum genügend, 
ganz ungenügend 
auszudrücken sind. 
Die Censur über die Fortschritte wird nicht als Gesammtcensur, sondern nach den ver— 
schiedenen Unterrichtsgegenständen als Specialcensur ertheilt und es sind dazu zwei Censur— 
schemata, das eine für die drei unteren, das andere für die drei oberen Classen in nachstehender 
Form auszufertigen: 
I. für die drei unteren Classen: 
Religionskenntnisse, 
deutsche, 
lateinische. Sprache, 
französische
	        
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