(XIV)
Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen Ein-
lage= und Quittungsbücher der Sparcassen zu Conradsdorf und Ober-
bobritzsch — ist statthaft ..
Hypotheken, auf einem zwangsweise zu versteigernden Grundstücke haftende,
— ob und inwieweit bei deren Löschung im Grund= und Hypotheken-
buche auf Vorkaufs= oder Wiederkaufsrechte Rücksicht zu nehmen ist
S
S.
Jahnshorn, Ortschaft, — wird für die Zukunft dem 14ten bäuerlichen Land-
tagswahlbezirke überwiesen .
Inhibition der in die Sparcassen zu Conravsdorf und Oberbobritzsch inse.
legten Gelder und deren Zinsen — ist unstatthaft
Johanniterorden — Bestätigung der Statuten für die ie Genossenschafr des-
selben im Königreiche Sachsen . .. .
K.
Kammer, erste, der Ständeversammlung — Wiederbesetzung einer der in der
Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 5 63 unter Nr. 16
gedachten Stellen darin .
Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1860 zu entrich-
tende Kirchenanlage
Kinder, außereheliche, — Bevormundung und Beaufsichtigung verselben rück-
sichtlich deren geistiger und leiblicher Pflege und Erziehung .
——taubstumme—CrsordermssezuderenAufnahmemdie Taubstum-
menanstalten zu Dresden und Leipzdig
—. Verpflegungsaufwand für selbige und subsidiarische Verbindlichkeit der
Gemeinden zu Verpflegungsbeiträgen fuͤr die in diese Anstalten auf—
genommenen armen Zöglinge
Kirchberg-Niederwürschnitzer Steinkohlenactienverein — Be-
stätigung der Statuten desselben .
Kirchenanlage, katholische, dießjährige, — Ausschreiben dafür
Klafterbreter für die Strohgeslechte — welches Maaß dieselben enthalten
müssen
Kleiderstoffe, mit Schweinfurter Grün gefärbte oder bedruckte, — Verbot
wider deren Verkauf
Königsbrück, Gerichtsamt, — wird dem Bezirksgerichte Budiffin überwiesen
Königstein, Stadt, — welches Forstrevier von dem Bezirke des Gerichts-
amtes Hohnstein dem dasigen Gerichtsamte überwiesen worden ist
Kohlenbergbau — Ressortverhältniß dabei ...
Kohleneisenbahn, Bockwa-Oberhohndorfer, — Abtretung von Grund—
eigenthum zu deren Erbauung
— Tract derselhen: ......-.
L.
Landrentenbank — deren Schluf
Tag.
31 Mai
10 Aug.
24 Aug.
24 März
131 Mai
10 Aug.
9 Juli
12 Sept.
1 Oct.
25 Febr.
30 Juni
*
15 Oct.
1 Oct.
15 März
22 März
10 Febr.
10 Aug.
20 Dec.
21 Dec
20 Aug.
1 —
21 Jan.
Seite.
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161 fg.e
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163 fg.
13 fg.
88 fg.
91 fg.
167 fg.
163 fg.
24
28
11 gg.
152
210 fg.
155
21 fsg.
I
Paragraph.
1—XI
VIII—XIII