Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

(XV) 
  
Landrentenbriefe — inwiefern die Amortisation derselben künftig nicht 
blos im Wege der Auslofung, sondern auch mittelst Ankaufs er- 
folgen soll 
Landtag, ordentlicher, fünftiger, — Veransialting von Ergänzungswahlen 
hierzu. 
— — Bestellung von Conmisarien zu Leitung der ierauf beziglichen 
Wahlen 
— — Wiederbesetzung einer der in der Verfassungsurkunde vom 4ten Sep- 
tember 1831 & 63 unter Nr. 16 gedachten Stellen in der ersten K Kam- 
mer der Ständeversammlung 
— Einberufung der Stände des Königreichs Sachsen dazu 
gandt agswahlbezirke — Veränderungen dabei wegen der Stadt Geising 
— — Veränderungen darin wegen der Städte Riesa und Callnberg und 
der Ortschaft Jahnshonn 
Leipzig, Stadt, — Erfordernisse bei Aufnahme taubstummer Kinder in die 
dasige Taubstummenanstalt . 
Leisnig, Stadt, — das Gerichtsamt daselbst w wird in das 22 * 
einbezirkket 
Lenz-Cottewitz, s. Hopfenbachverband. 
Locomobilen, sogenannte, — polizeiliche Beaussichtigung und Gebrauch 
derselben . 
Löserdürre, s. Rinderpest. 
Lößnitz — Bestätigung der Statuten der Sächsischen Schieferbruchecompagnie 
daselbst . 
Lübeck, freie Stadt, — Beitritt des dasigen Senats zu dem zwischen der Kö= 
niglich Sachsischen Regierung und mehreren anderen deutschen Regier- 
ungen über die gegenseitige Verpflichtung zur Uebernahme von Aus- 
zuweisenden am 15ten Juli 1851 abgeschlossenen Staatsvertrage 
Lugau — Bestätigung der Statuten des Steinkohlenbauvereins Gottes Segen 
daselbst . 
Luzern, Canton, — dessen Beitritt zu der Seiten der Königlich Sächsischen 
Regierung mit mehreren Schweizer-Cantonen wegen gegenseitiger Be- 
handlung der Handelsreisenden getroffenen Uebereinkunft . 
M. 
Maaß der Klafterbreter für Strohgeflechte — Beschaffenheit desselben 
Medingen — Bestätigung der Statuten des für die Bierbrauerei daselbst be- 
stehenden Actienvereins . 
Meißen-Coswiger Zweigeisenbahn — Abtretung von Grundeigen= 
thum zu deren Anlegung 
— — Dueot derselben 
— Stadt, — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der vasigen 
Sparcasse. .. 
Milch — der Gebrauch von Zink und dr Gefaben zu deren n Äussewabr- 
ung ist verboten . 
  
Tag. 
21 Jan. 
20 Febr. 
17 März 
12 Mai 
10 Juli 
23 Juli 
4 Sept. 
12 Sept. 
5 Oct. 
3 März 
24 März 
30 Juni 
14 Aug. 
9 Juni 
20 Febr. 
7 März 
14 Aug. 
10 März 
15 März 
30 Juni 
30 Mai 
21 Nov. 
22 März 
  
Seite. 
162 
164 
21 
27 
88 fg. 
153 fg. 
81 fg. 
20 fg. 
23 fg. 
155 
23 
24 
149 
78 fg. 
* 
175 fg. 
29 
  
Paragraph. 
1—XIII 
1 u. 2
	        
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