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wegen Bestätigung der Statuten des Steinkohlenbauvereins Gottes Segen zu Lugau;
vom 14ten August 1860.
Dis Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Statuten
des Steinkohlenbauvereins Gottes Segen zu Lugau die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung
ertheilt, daß den Bestimmungen dieser Statuten allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 14ten August 1860.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Dr. Weinlig. Demnth.
56) Verordnung,
die Anlegung der Bockwa-Oberhohndorfer Kohleneisenbahn betreffend;
vom 20sten August 1860.
N% Maaßgabe &§ 3 der Verordnung vom 1 lten April 185 3 (Gesetz= und Verordnungs-
blatt vom Jahre 185 3, Seite 67 fg.) und auf Grund des vorgelegten, von dem Ministerium
des Innern im Einverständnisse mit dem Finanzministerium genehmigten Detailplanes wird
hierdurch bekannt gemacht, daß die Anlegung einer Zweigeisenbahn, welche mehrere Stein-
kohlenwerke auf Oberhohndorfer und Bockwaer Flur unter einander und mit dem Sammel-
gleise der Staatskohlenbahn auf dem rechten Muldenufer bei Zwickau verbinden und den Namen:
„Bockwa-Oberhohndorfer Kohleneisenbahn“ führen soll, genehmigt worden ist.
Diese Bahn wird die Fluren von
Bockwa und
Oberhohndorf
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durchschneiden.
Die im § 1 der Verordnung vom 1 üten April 1853 enthaltenen, auf die Expropriation
bezüglichen Bestimmungen haben daher auch auf diese Flurbezirke und die innerhalb derselben
von gedachter Zweigeisenbahn betroffenen Grundstücke allenthalben Anwendung zu leiden.
Dresden, den 2UOsten August 1860.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Dr. Weinlig. Demuth.
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