Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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Vormundschaftsbücher,  bei  den  Gerichtsämtern  anzulegende,  —  Mo—
dalität  der  Anlegung  und  Zweck  derselben
—  inwiefern  dieselben  auch  Notizen  über  die  geistige  und  leibliche  Pflege,
Erziehung  2c.  außerehelicher  Kinder  enthalten  sollen
Vorschußvereine,  s.  Dohna  —  Frankenberg  —  Pirng.

W.

Wahlbezirke  —  Landtags-—  —  Veränderungen  dabei  wegen  der  Stadt
Geising  .
—  —  Veränderungen  darin  wegen  der  Städte  Riesa  und  Calluberg  und
der  Ortschaft  Jahnshorn
Wahlen  zum  künftigen  ordentlichen  Landtage  —  deren  Veranstaltung
Bestellung  von  Commissarien  zu  deren  Leitung

Wechselburg  —  Bestätigung  der  Statuten  des  dasigen  Creditvereins
—  inwieweit  dem  Creditvereine  daselbst  die  Befreiung  von  der  Stempel-  1
abgabe  bei  gewissen  Geschäften  bewilligt  worden  ist  .
Werthstempelsteuer,  s.  Stempelsteuer.  1
Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand  gegen  die  in  den  Sparcassenordnungen
  zu  Conradsdorf  und  Oberbobrigsch  angedrohten  Rechtsnach—
theile  —  ist  unstatthaft

Wurzen,  Stadt,  —  Ausbezirkung  des  dasigen  Gerichtsamtes  aus  dem  Bezirksgerich
  te  geipzig  und  Einbezirkung  desselben  in  das  Bezirksgericht  Oschatz

g.

Zinkgefäße,  zur  Aufbewahrung  von  Milch,  Butter  2c.  ꝛc.  bestimmte,  —
Verbot  wider  deren  Gebrauch
Zittau-Reichen  berger  Eisenbahn  —  Uebereinkunft  mit  der  Kaij  erlich
Königlich  Oesterreichischen  Regierung  über  die  Telegraphen-,  Po-LHens
  Post=  und  Zoll=  auch  Jurisdictionsverhältnisse  längs  derelben
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—  Gerichtsbarkeit  in  Ansehung  der  auf  dieser  Eisenbahn  außerhalb  Landes
  dienstlich  verwendeten  Sächsischen  Unterthanen
—  ZBollregieeinrichtungen  auf  derselben
Zollregie  auf  der  Zittau-Reichenberger  Eisenbahn  —  Uebereinkunft  mit  der

Kaiserlich  Königlich  Oesterreichischen  Regierung  über  die  hieruber  zu
treffenden  Einrichtungen

Zollverein,  deutscher,  —  Additionalconvention  zu  dem  zwischen  selbigem

und  Sardinien  abgeschlossenen  Handels-  und  Schisfsahrtsrertrage  vom
23  sten  Juni  1845  v

Zug,  Canton,  —  tritt  der  mit  mehreren  Schweizer-Cantonen  wegen  gegenseitiger
  Behandlung  der  Handelsreisenden  getroffenen  Vereinbarung  bei
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Tag.
25  Febr.

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3  März

24  März
20  Febr.
17  März
12  Mai

10  Juli

23  Juli

1859.
15  Dec.
1860.
7  Jan.

31  Mai
10  Aug.

14  Aug.

22  März

16  März

14  April
16  April

(16  März
16  April

23  Jan.

4  Sent.

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6  Sept.

Seite.

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29  fg

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Paragraph.

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