Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

( 237) 
Geletz-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
14“ Stück vom Jahre 1860. 
  
  
  
  
  
  
  
eine Ergänzung der Tarordnung in Strafsachen vom 6ten September 1856 
betreffend; 
vom 2lsten November 1860. 
Uhier Bezug auf den in der Taxordnung in Strafsachen vom bten September 1856, 
8 1, Abs. 2 gemachten Vorbehalt wird von dem Justizministerium zur Ergänzung dieser 
Taxordnung andurch bestimmt, daß für die Anordnung einer mündlichen Ladung und Vor- 
forderung eines Zeugen, eines Bezüchtigten oder einer anderen Person, auf die Person 
— 1 Ngr. — und, dafern mehr als acht Personen gleichzeitig in derselben Sache citirt 
werden, überhaupt — 8 Ngr. —, welche pro rata einzutheilen sind, in Ansatz gebracht 
werden mögen. # 
Dresden, den 2 1 sten November 1 860. 
Ministerium der Juftiz. 
Dr. v. Behr. Rosenberg. 
87) Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten des Grünger Steinkohlenbauvereins; 
vom Z3ten December 1860. 
  
Neczem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums dem Grünger Stein- 
kohlenbauvereine die in §6 2 1, 27 und 59 der Statuten desselben enthaltenen Rechtsver- 
günstigungen zu ertheilen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern 
diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau 
nachgegangen werden soll. 
1660. 38
	        
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