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Frucht= und Pflanzensäfte.
Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen
zum Genusse, nicht äther= oder weingeisthaltig, uneingekocht oder ohne
Luckerzusatz eingekocht, auch entkeimt (sterilisirt):
Citronen-, Pomeranzen= und anderer Südfruchtsafft .. .
Säfte von Obst, ungegohen ..
Birkenwasser, ungegohren, und andere vorstehend oder anderweit nicht
genannte Säfte zum Genusse ... . .. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Säfte von Früchten und von Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch,
anderweit nicht genannt, nicht äther= oder weingeisthaltig, auch eingedickt.................................................
Kolonialwaaren und Ersatzstoffe für solche.
Kaffee, auch Kaffeeschalen (Kirschschalen und Pergamenthülsen):
roh.................................................
gebranntodergeröstet,auchgemahlen......................
Kaffeeersatzstoffe:
Cichorien (Cichorienwurzeln) und andere als Kaffeeersatzstoffe geeignete
Wurzeln und Wurzeltheile, gebrannt (geröstet), auch gemahlen,
ohne Zusatz von anderen Stossfsfen
gebranntes und geröstetes Malz, auch gemahlen; andere Kaffeeersatzstoffe
.;............................................
Kakao:
roh in Bohnen, auch Bruch .. . . . . . .. —....................
gebranntodergeröstet,ungeschält..........................
Kakaoschalen,roh,auchgebrannt..............................
Anmerkung. Thee zur Gewinnung von Thein, amtlich ungenießbar gemacht
(denaturirt), kann auf Erlaubnißschein unter Ueberwachung zollfrei abgelassen
werden.
Paprika (spanischer Pfeffer), frisch (grün) oder getrocknet, auch gemahlen,
gepulvert oder in Salzwasser eingelegt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Reichs. Gesetzbl. 1902. 77
Volsatz
für 1 Doppel-=zentner
Mark.
frei
frei
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