Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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Frucht=  und  Pflanzensäfte.

Säfte  von  Früchten  (mit  Ausnahme  der  Weintrauben)  und  von  Pflanzen
zum  Genusse,  nicht  äther=  oder  weingeisthaltig,  uneingekocht  oder  ohne
Luckerzusatz  eingekocht,  auch  entkeimt  (sterilisirt):

Citronen-,  Pomeranzen=  und  anderer  Südfruchtsafft  ..  .
Säfte  von  Obst,  ungegohen  ..

Birkenwasser,  ungegohren,  und  andere  vorstehend  oder  anderweit  nicht
genannte  Säfte  zum  Genusse  ...  .  ..  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..

Säfte  von  Früchten  und  von  Pflanzen  zum  Gewerbe-  oder  Heilgebrauch,
anderweit  nicht  genannt,  nicht  äther=  oder  weingeisthaltig,  auch  eingedickt.................................................


Kolonialwaaren  und  Ersatzstoffe  für  solche.
Kaffee,  auch  Kaffeeschalen  (Kirschschalen  und  Pergamenthülsen):
roh.................................................
gebranntodergeröstet,auchgemahlen......................

Kaffeeersatzstoffe:
Cichorien  (Cichorienwurzeln)  und  andere  als  Kaffeeersatzstoffe  geeignete
Wurzeln  und  Wurzeltheile,  gebrannt  (geröstet),  auch  gemahlen,
ohne  Zusatz  von  anderen  Stossfsfen

gebranntes  und  geröstetes  Malz,  auch  gemahlen;  andere  Kaffeeersatzstoffe
  .;............................................

Kakao:
roh  in  Bohnen,  auch  Bruch  ..  .  .  .  .  .  ..  —....................
gebranntodergeröstet,ungeschält..........................

Kakaoschalen,roh,auchgebrannt..............................

Anmerkung.  Thee  zur  Gewinnung  von  Thein,  amtlich  ungenießbar  gemacht
  (denaturirt),  kann  auf  Erlaubnißschein  unter  Ueberwachung  zollfrei  abgelassen
  werden.

Paprika  (spanischer  Pfeffer),  frisch  (grün)  oder  getrocknet,  auch  gemahlen,
gepulvert  oder  in  Salzwasser  eingelegt  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..

Reichs.  Gesetzbl.  1902.  77

 

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