( 207 )
Der Oberbefehlshaber kann jedoch Militärangehörige auch an ein nach § 14 des im
vorigen Absatze angeführten Gesetzes niedergesetztes gemischtes Standgericht zum Verfahren nach
den dortigen Bestimmungen, namentlich dann überweisen, wenn ein von Militär= und Civil=
personen gemeinschaftlich verübtes standrechtliches Verbrechen vorliegt.
# 427. Der Oberbefehlshaber kann auch in den Fällen von § 426 Abs. 1 ein oder
mehrere Standgerichte zur Aburtheilung von Militärpersonen auf gewisse Zeit oder bis auf
Weiteres für bleibend erklären.
Solchenfalls sind dazu noch einige Ersatzrichter zu commandiren und es erfolgt die Ver-
eidung sämmtlicher Richter im Allgemeinen, für alle ihnen zuzuweisenden Fälle, mittelst der
im Anhange unter II. ersichtlichen Formel.
Urkundlich haben Seine Königliche Majestät diese Militärstrafproceßordnung eigenhändig
vollzogen und das Königliche Siegel beidrucken lassen.
Dresden, den 23sten April 1862.
Johann.
. Bernhard von Rabenhorst.
Anhang.
J.
Eid
der Richter bei dem Spruchkriegsgerichte:
Ich schwöre hiermit zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich bei dem hier
niedergesetzten Spruchkriegsgerichte die mir übertragene richterliche Pflicht, unter genauer Be—
folgung der gesetzlichen Vorschriften nach meinem besten Wissen und Gewissen erfüllen, den
bevorstehenden gerichtlichen Verhandlungen mit Aufmerksamkeit folgen, die Anschuldigungs- und
Entschuldigungsbeweise gewissenhaft prüfen, bei meinen Aussprüchen Jedermann gleiches Recht,
ohne Ansehen der Person, angedeihen, auch mich davon durch keinerlei Ursache abhalten lassen
und mich überhaupt so verhalten will, wie es einem treuen, redlichen und gewissenhaften Richter
gebührt; so wahr mir Gott helfe, durch Jesum Christum und sein heiliges Wort!
Bleibendes
Standgericht.