Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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eintretende Wechsel sind durch das Directorium öffentlich bekannt zu machen (§J 6). Diese 
Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
20. 20. 
31. 
2c. 2c. 
b) Verkauf der deponirten Pfänder. 
Sind von einem Mitgliede zur Sicherung des erhaltenen Vorschusses Staats= und andere 
Werthspapiere oder sonstige Gegenstände als Pfand deponirt, so ist in dem Falle, wenn das 
Pfand durch Rückzahlung des Vorschusses nicht eingelöst wird, das Directorium ermächtigt, 
das Pfand nach Ablauf einer dem Schuldner anzukündigenden kurzen Frist bestmöglich zu 
verkaufen und die Forderung mit dem Kaufpreise zu decken. 
Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand auch nur gegen Zahlung des vollen 
Schuldbetrags an die Concursmasse abzuliefern; erfolgt diese Zahlung nicht, so ist die Anstalt 
befugt, zur Verfallzeit das Pfand, wie oben angegeben, zu realisiren und nur den Ueberschuß 
zur Masse abzugeben, oder das Fehlende beim Concurse zu liquidiren. · 
Verbote gegen Ausantwortung von Pfändern, Vollstreckung der Hülfe in dieselben oder 
deren Vindication sind unzulässig oder unwirksam, außer insoweit nach völliger Tilgung der 
Forderung des Vereins noch ein Ueberschuß vorhanden ist. Derjenige, welcher den Pfand— 
schein bringt und das Darlehn sammt Zinsen berichtigt, wird als legitimirt zum Zurück— 
empfange des Pfandes angesehen. 
2c. 2c. 
  
MÆ 8) Bekanntmachung, 
die Hinausgabe einer neuen Belehrung über die hitzige Maul- und Klauenseuche 
betreffend; 
vom 1 tlten Januar 1862. 
Neczem für angemessen zu erachten gewesen ist, an Stelle der im Jahre 1839 in zweiter 
Auflage herausgegebenen, dem dermaligen Standpunkte der thierärztlichen Wissenschaft und den 
neueren Beobachtungen und Erfahrungen nicht mehr allenthalben entsprechenden Belehrung 
über die hitzige Maul= und Klauenseuche eine dergleichen neue bearbeiten und in der früheren 
Weise verbreiten zu lassen, so wird Solches mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß
	        
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